Fördermaßnahmen nach § 2 FFG
Die nach § 2 im Filmförderungsgesetz geregelten Aufgaben betreffen im Wesentlichen die Unterstützung gesamtwirtschaftlicher Belange der Filmwirtschaft (u.a. Konferenzen, Internationale Veranstaltungen, Anbieter von Weiterbildung), die Marktforschung, die Filmedukation, die Pirateriebekämpfung und die Außenvertretung des Deutschen Films.
Die Filmförderungsanstalt kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 FFG Förderhilfen gewähren, soweit diese nicht die Gewährung von Förderhilfen nach Maßgabe der Kapitel 4 bis 9 des FFG betreffen. Die Antragstellung ist laufend möglich.
Kontakt
Außenvertretung des Deutschen Films, Marktforschung, Filmedukation, Pirateriebekämpfung
Gesamtwirtschaftliche Belange (u.a. Konferenzen, Internationale Veranstaltungen, Anbieter von Weiterbildung)
Anna Janzer
Anna Janzer
Tel.: 030 27577-223
Fax: 030 27577-222
E-Mail: janzer@ffa.de
Katharina Retzlaff
Katharina Retzlaff
Referentin des Vorstandes
Tel.: 030 27577-544
Fax: 030 27577-555
E-Mail: retzlaff@FFA.de