Förderung nach dem Deutsch-Französischen Abkommen

Ein Filmprojekt, das gemeinsam mit einem französischen Produktionspartner geplant ist, kann von der FFA im Rahmen des deutsch-französischen Koproduktionsabkommens gefördert werden, die Mittel stellen beide Länder zur Verfügung. Die „Minitraité“-Förderung wird von der FFA gemeinsam mit dem französischen Centre National de la Cinématographie (CNC) durchgeführt.

Deutsch-Französische Koproduktionen

Das jährliche Fördervolumen aus beiden Ländern beträgt 3,2 Millionen Euro. Davon sind 200.000 Euro zur Förderung des Produzent*innennachwuchses (Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds) vorgesehen. Die Produktionsförderung auf deutscher Seite wird zur Hälfte aus Haushaltsmitteln der BKM und Mitteln der FFA erbracht. Es gelten die Fördervoraussetzungen der FFA-Projektfilmförderung.

Innerhalb dieser Förderung können deutsche Produzent*innen bedingt rückzahlbare Darlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent seines Koproduktionsanteils, maximal jedoch 300.000 Euro, beantragen. Die Beteiligung von Drittländern ist in geringem Umfang zulässig.

Förderanträge müssen zeitgleich vom deutschen Produzent*innen bei der FFA und vom französischen Produzenten beim CNC gestellt werden. Vor Antragstellung dürfen die Dreharbeiten nicht begonnen haben. Dem Förderantrag sind u.a. das Drehbuch in deutscher Sprache, eine Bescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Nachweis eines Verleihinteresses beizufügen.

Darüber hinaus gelten für die „Minitraité-Förderung“ ab Juli 2023 die bundesweit vereinheitlichen ökologischen Standards als Fördervoraussetzung. Sie gelten für diejenigen Teile einer Produktion, die in Deutschland realisiert werden. Diese sind über das digitale Tool zu beantragen. Nähere Informationen zu den Standards finden Sie weiter unten unter Informationen und Formulare.

Die Deutsch-Französische Kommission kommt im Jahr in der Regel zu drei Fördersitzungen zusammen.

Dem Antrag auf Produktionsförderung sind folgende Anlagen digital beizufügen:

  • Drehbuch / Treatment (in deutscher Sprache)
  • Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug
  • Inhaltsangabe incl. kurze Logline
  • Kalkulation
  • Finanzierungsplan sowie Finanzierungsnachweise
  • Nachweis der Rechte (Autorenvertrag)
  • Verleihvertrag
  • Marketingkonzept mit Einschätzung der Auswertungserwartungen
  • Erklärung zum Rückfall der TV-Rechte
  • ggf. Koproduktionsverträge
  • ggf. vorläufige BAFA (bei internationalen Koproduktionen)
  • Drehplan
  • Stabliste
  • Filmografie des Antragstellers
  • Besetzungsliste incl. LOIs
  • Erklärung über die Beschäftigung von Nachwuchskräften
  • Anfangsbericht Ökologische Standards
  • ggf. Ausnahmeanträge

Eine Antragstellung erfolgt digital im Antragsportal der FFA.

Einreichung bis Sitzung am
25.01.2024 22.03.2024
25.04.2024 28.06.2024
16.09.2024 November 2024

Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds

Die Förderung deutsch-französischer Koproduktionen legt künftig ein besonderes Augenmerk auf Projekte junger Talente: Durch die Erweiterung um den deutsch-französischen Projektentwicklungsfonds im bestehenden Filmabkommen zwischen Deutschland und Frankreich stehen ab 1. September 2015 zusätzliche 200.000 Euro für die Entwicklung neuer Projekte zur Verfügung. Die für die Abwicklung der bilateralen Förderung zuständige Filmförderungsanstalt (FFA) und das Centre National de la Cinématographie (CNC) beteiligen sich jeweils zur Hälfte mit 100.000 Euro.

Die Förderung beträgt höchstens 50.000 Euro und darf maximal 70 Prozent der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzent*innen, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für einen oder beide Antragsteller*innen sollte das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein. Förderanträge müssen zeitgleich von dem*der deutschen Produzent*in bei der FFA und von dem*der französischen Produzent*in beim CNC gestellt werden.

Für die Beantragung der Projektentwicklungsförderung werden keine Drehbuchfassungen akzeptziert. Bitte reichen Sie ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene ein. Nehmen Sie die Gelegenheit eines Beratungsgespräches vor Anstragstellung wahr.

Einreichung bis Sitzung am
25.01.2024 22.03.2024
25.04.2024 28.06.2024
16.09.2024 November 2024

Kontakt

Birthe Klinge

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-416

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