German Motion Picture Fund (GMPF)
Der German Motion Picture Fund – ein Förderprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – unterstützt die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden. Die Förderung richtet sich an Produzent*innen bzw. Koproduzent*innen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die in den letzten sieben Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben.
Ab 2025 wird die Förderung bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Kosten vergeben.
Für den GMPF gibt es keine Antragsfristen, Sie können Ihr Projekt laufend bei uns einreichen. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn vorliegen. Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch erforderlich, wir informieren Sie gerne über die Zugangsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung und lassen Ihnen das Antragsformular zukommen.
Informationen zur Aktualisierung der Antragsanforderungen und Begrenzung der Antragsannahme
Seit der Erhöhung ihrer Förderquoten und Kappungsgrenzen im Jahr 2025 verzeichnen der DFFF und der GMPF so viele gestellte Anträge und Drehbeginne für Kino- und Serienproduktionen wie noch nie. Die anhaltend hohen Antragszahlen führen zusammen mit den für 2027 angekündigten rund 200 Mio. Euro Haushaltsmitteln nun zu einer Aktualisierung der Antragsanforderungen. Da die bewilligten und vorliegenden Anträge bereits jetzt den Haushaltsansatz für 2026 übersteigen, können weitere Anträge nur noch begrenzt angenommen werden. Dies geschieht zum Schutz vor einer zu großen Vorbelastung des Haushaltsansatzes für 2027.
Projekte mit geplantem Drehbeginn im Jahr 2027 dürfen erst ab einem später festzulegenden Zeitpunkt eingereicht werden. Für bereits vorliegende Projekte mit Drehbeginn 2027 erfolgt eine zeitnahe Kommunikation über das weitere Vorgehen.
Projekte mit geplantem Drehbeginn 2026
Für diese Projekte gilt eine eingeschränkte Antragsannahme unter aktualisierten Anforderungen. Sollte die Zahl an Einreichungen anhaltend hoch bleiben, können voraussichtlich nicht mehr alle Projekte mit einem Drehbeginn im Jahr 2026 angenommen werden. Bei einer Drehverschiebung in das Jahr 2027 kann zu einem später festzulegenden Zeitpunkt eingereicht werden.
Um bei der Einreichung Projekte berücksichtigen zu können, die bereits weit fortgeschritten sind, gilt folgendes Verfahren:
- Ein vorab geführtes Antragsgespräch bleibt eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung. Wenn noch kein Antragsgespräch geführt wurde, fragen Sie ein solches bei gmpf@ffa.de unter Zusendung eines Finanzierungsplans und Nennung des geplanten Drehbeginns an. Antragsgespräche werden in der Reihenfolge der Anfragen vergeben. Falls Sie bereits ein Antragsgespräch geführt haben, können Sie Ihren Antrag direkt stellen. Bei der Einreichung über das Serviceportal ist eine vorherige Registrierung notwendig, sofern diese noch nicht für eine Einreichung für eine andere Förderung durch die FFA oder die Anmeldung zu den Ökologischen Standards erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass neue Accounts nach der Registrierung geprüft und freigeschaltet werden müssen. Die Freischaltung erfolgt innerhalb einiger Werktage.
- Eine Einreichung ist nur mit allen erforderlichen Antragsunterlagen und einer zu mind. 45 % geschlossenen Finanzierung möglich (präzisiert weiter unten).
- Die Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei der FFA.
- Wird der Antrag mit allen erforderlichen Antragsunterlagen eingereicht und das maximale Antragsvolumen ist noch nicht erreicht, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Ergibt die Prüfung des Antrags, dass dieser noch nicht die für die Einreichung erforderlichen Antragsunterlagen enthält oder die Finanzierung noch nicht nachweislich zu mind. 45 % geschlossen ist, erfolgt eine Rückmeldung und die Möglichkeit zur Nachreichung.
- Bei erfolgreicher Nachreichung wird der Antrag angenommen und reiht sich mit Datum und Uhrzeit der Nachreichung neu in die Antragsbearbeitung ein. Somit verschafft die Einreichung eines Antrags ohne alle erforderlichen Anlagen oder ohne Nachweise für 45 % der Finanzierung keinen zeitlichen Vorteil!
- Wenn durch eine Nachreichung alle erforderlichen Antragsunterlagen vorgelegt werden und das maximale Antragsvolumen noch nicht erreicht ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Nach Erreichung des maximalen Antragsvolumens wird die Antragsstellung für DFFF und GMPF im FFA-Serviceportal nicht mehr möglich sein. Auch eingereichte Anträge, die nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, können nicht mehr angenommen werden, wenn das maximale Antragsvolumen erreicht ist.
- Nach Antragsannahme erfolgt die detaillierte Prüfung der Unterlagen und es erfolgen ggf. Rückfragen bzw. Aufforderungen zu Nachbesserung und Nachreichungen. Auch hier richtet sich die Prüfreihenfolge nach dem Eingang der nachgereichten Unterlagen unter allen vorliegenden und noch nicht bewilligten Projekten. Eine Antragseingangsbestätigung ist also noch nicht gleichzusetzen mit einer Vollständigkeit für den Zuwendungsbescheid.
- Ergibt die detaillierte Prüfung, dass alle Nachweise vorliegen, die Regularien erfüllt und 65 % der Finanzierung geschlossen nachgewiesen sind, erfolgt die Bewilligung.
- Für alle Projekte, die noch angenommen werden, kann in diesem Jahr auch noch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt werden.
- Angenommene Anträge mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn, die in diesem Jahr nicht mehr vollständig werden, können 2027 nach den derzeit geltenden Regularien beschieden werden.
- Kurzinhalt und Logline/Synopsis
- Übersicht Rechtekette (Chronologische Übersicht der Verträge zum Erwerb der Verfilmungsrechte)
- Verträge über den Erwerb der Verfilmungsrechte
- Falls gegeben, Chain of Title zu vorbestehenden Rechten
- Sonst, Drehbuch- bzw. Autorenverträge
- Drehbuch, bei Serien mind. 50 % der Drehbücher
- Kultureller Eigenschaftstest
- Erläuterungen zum Eigenschaftstest (für jeden gegebenen Punkt)
- Bei Koproduktion: Koproduktionsvertrag (mind. Deal Memo)
- Kalkulation inkl.
- Berechnung der deutschen Herstellungskosten (DHK)
- Berechnung der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten (ADHK)
- Angaben zu kalkulierten Eigenleistungen und Leistungen verbundener Unternehmen
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsnachweise für mind. 45 % der Finanzierung*
- Auswertungsvertrag für die Auswertung/Erstausstrahlung in Deutschland (bei öffentlich-rechtlichen Sendern mind. Rechteeckdatenpapier oder Kalkulationsprotokoll)
- Aktueller Drehplan
- Aktuelle Stab- und Besetzungsliste mit Wohnsitzangaben oder Nationalitäten
- Falls deutsche Herstellungskosten für ausländische Crew- und Castmitlgieder in Deutschland kalkuliert sind: Aufstellung der entsprechenden Personen, die in Deutschland tätig sind und der beschränkten Steuerpflicht unterliegen
- Vorgangsnummer für die Anmeldung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
*mind. 45 % der Gesamtfinanzierung sind als verbindlich nachzuweisen. Verbindlich bedeutet:
- Förderungen: Förderzusagen (offizielles Schreiben der Förderinstitution)
- Minimumgarantien von Weltvertrieben: mind. ein verbindlicher LOC unter Nennung des Betrags und der geplanten Konditionen zur Auswertung
- Finanzierung von deutschen Koproduzenten: eingebrachte Barmittel, Rück- oder Beistellungen sind mind. mit einem Deal Memo nachzuweisen, bringt der Koproduzent Fördermittel ein, sind diese entsprechend den Vorgaben für Förderungen nachzuweisen
- Finanzierung von ausländischen Koproduzenten: mind. Deal Memo unter Nennung der Finanzierungsbeteiligung oder mit Finanzierungsplan als Anlage
- Ko-Finanzierung: mind. Deal Memo
- Barmittel: Bankbestätigung (Mittel i.H.v. x € stehen für Projekt x zur Verfügung), Kontoauszug des Projektkontos über Einzahlung der Barmittel mit entsprechendem Verwendungszweck (Salden des Projektkontos werden nicht akzeptiert)
- Finanzierungsbeteiligung des Auswerters: Auswertungsvertrag (bei öffentlich-rechtlichen Sendern mind. Rechteeckdatenpapier oder Kalkulationsprotokoll)
- Rück- und Beistellungen: Unterschriebene Rück- bzw. Beistellungserklärung
Hinweis
Die Antragstellung für DFFF I- und GMPF-Förderungen erfolgt ab 22. Juli 2026 über das FFA-Serviceportal! Für die Nutzung des Serviceportals ist eine Registrierung erforderlich. Nach der Registrierung wird der Account innerhalb weniger Tage von der FFA überprüft und freigeschaltet. Wir empfehlen eine frühzeitige Registrierung, sofern Sie noch nicht im Serviceportal angemeldet sind.
Erhöhung der Förderintensität auf 30 Prozent und höhere Kappungsgrenzen
Die neue Richtlinie für den GMPF sieht eine einheitliche Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten sowie erhöhte Höchstfördersummen (Kappungsgrenzen) pro Projekt vor. Die Richtlinie bedarf noch der Zustimmung der EU-Kommission. Sobald die Zustimmung erfolgt ist, wird die Richtlinie hier veröffentlicht.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören (vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission):
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- Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten ab 1.Februar 2025 (gültig für Projekte mit Zuwendungsbescheid und Drehbeginn ab Februar 2025).
Keine Anpassung der Minutenpreise und der Mindestlauflängen. - Anhebung der Kappungsgrenzen
Film: max. Fördersumme 5 Mio. Euro
Serie: max. Fördersumme 20 Mio. Euro pro Staffel - Die Vorgaben für eine Antragsberechtigung werden gelockert. Der erforderliche Referenzfilm bzw. die Referenzserie kann innerhalb der letzten 7 Jahre hergestellt worden sein.
- Die Frist zur Schließung der Finanzierung wird verlängert von 3 auf 5 Monate.
- Die Frist zum Drehbeginn wird verlängert von 4 auf 6 Monate.
- Eine Bewilligung kann erfolgen, wenn die Finanzierung zu 65 Prozent gesichert ist.
- Der Maximalansatz für das Herstellerhonorar wird angehoben auf 350.000 Euro.
- Anhebung der Förderquote auf 30 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten ab 1.Februar 2025 (gültig für Projekte mit Zuwendungsbescheid und Drehbeginn ab Februar 2025).
Alle Änderungen im Detail sind dem Dokument „Richtlinienänderungen in Kürze“ zu entnehmen.
Weitere Infos zu den Zugangsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung und Formulare finden Sie hier auf der Website. Für Rückfragen steht Ihnen das Team des GMPF sehr gerne zur Verfügung!
Einhaltung der Ökologischen Standards
Den Nachweis, dass Sie die Fördervoraussetzung der ökologischen Standards erfüllen, können Sie über das FFA-Serviceportal erbringen.