FFA in Kürze
Die Filmförderungsanstalt FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Sie fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zum Verleih. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Das Budget der FFA-Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern erhoben wird.
Darüber hinaus führt die FFA die steuerfinanzierte Filmförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch. Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes und für die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden, der German Motion Picture Fund (GMPF).
Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen.
Rechtsgrundlage
Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das FFG 2025 und ersetzt damit die Regelungen des FFG 2024.
Organe
Die FFA wird gemäß § 5 FFG vom Vorstand, dem Präsidium und dem Verwaltungsrat geführt.
Der Vorstand führt die Geschäfte der FFA in eigener Verantwortung. Vorstand ist Peter Dinges, seine Stellvertretungen sind Jolinde Sawahn und Martin Michaelis.
Über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören, beschließt der Verwaltungsrat, dessen 36 Mitglieder
- vom Deutschen Bundestag,
- vom Bundesrat,
- von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde,
- von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft,
- von den öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sendern,
- von der Deutschen Filmakademie,
- vom Verband Deutscher Filmexporteure,
- von den Gewerkschaften
- den Kirchen
benannt und anschließend vom BKM berufen werden.
Aus dem Verwaltungsrat wird das Präsidium gewählt, das aus 10 Mitgliedern besteht und die Tätigkeit des Vorstandes überwacht.
Die Vorsitzende des Verwaltungsrates, Kirsten Niehuus, ist gleichzeitig Vorsitzende des Präsidiums.
Kommissionen und Jurys
Die abgabefinanzierte Film- und Verleihförderung der FFA wird weitgehend nach dem Referenzprinzip, die Kinoförderung nach FFG nach einem halbautomatischen System vergeben.
Über einige FFA-Förderungen entscheiden weiterhin Kommissionen:
Die Kommission für Förderungen aus dem Minoritären Koproduktionsfonds und die Deutsch-Französische Kommission (Minitraité) sind gendergerecht besetzt und tagen in jeweils unterschiedlicher Besetzung.
Die Gremien zum Förderprogramm Filmerbe entscheiden über Anträge in den Bereichen kuratorisches bzw. konservatorisches Interesse.
Die Kommission zur Vergabe von Medialeistungen entscheidet über die Förderung der Herausbringung von Filmen in Form von Werbezeiten in TV, Radio oder bei VoD-Anbietern.
In der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes entscheiden sechs Jurys über Förderungen in folgenden Bereichen: Entwicklung, programmfüllende Spielfilme, programmfüllende Dokumentarfilme, programmfüllende Kinderfilme, Kurzfilme und Verleih. Die Jurys bestehen jeweils aus fünf festen und bis zu 13 stellvertretenden Mitgliedern.
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- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 (128,7 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (117,2 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (676,1 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 (530,8 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 (272,3 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 (242,7 KiB)
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 (600,1 KiB)
- FFA-Compliance-Richtlinie (114,9 KiB)
- Organigramm FFA (107,3 KiB)