FFA in Kürze

Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist die nationale Filmförderung Deutschlands. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird.

Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.

Darüber hinaus betreut die FFA administrativ die Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Hierzu zählen der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), der German Motion Picture Fund (GMPF), die Abwicklung der Projektförderung von Lang- und Kurzfilmen sowie die film- und kinospezifischen Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR.

Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen.

Rechtsgrundlage

Die FFA ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nahm ihre Arbeit im Jahre 1968 auf. Sie nimmt ihre Geschäfte auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (FFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2021 wahr, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist.

Organe

Die FFA wird gemäß § 5 FFG vom Vorstand, dem Präsidium und dem Verwaltungsrat geführt.

Der Vorstand führt die Geschäfte der FFA in eigener Verantwortung. Vorstand ist Peter Dinges, seine Stellvertreter sind Sarah Duve-Schmid und Martin Michaelis.

Über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der FFA gehören, beschließt der Verwaltungsrat, dessen 36 Mitglieder

  • vom Deutschen Bundestag,
  • vom Bundesrat,
  • von der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde,
  • von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft,
  • von den öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sendern,
  • von der Deutschen Filmakademie,
  • vom Verband Deutscher Filmexporteure,
  • von den Gewerkschaften
  • und den Kirchen

benannt und anschließend von der BKM berufen werden.

Aus dem Verwaltungsrat wird das Präsidium gewählt, das aus 10 Mitgliedern besteht und die Tätigkeit des Vorstandes überwacht.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Kulturstaatsminister a.D. Bernd Neumann, ist gleichzeitig Vorsitzender des Präsidiums.

Kommissionen

Mit Inkrafttreten des Filmförderungsgesetzes im Januar 2017 entscheiden Expert*innen aus der Filmbranche in drei unabhängigen Kommissionen über Anträge aus den verschiedenen Förderbereichen der FFA:

  • Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung
  • Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung
  • Kommission für Kinoförderung

Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung tagt in stetig wechselnder Besetzung mit jeweils sieben Mitgliedern, die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung mit fünf rotierenden Mitgliedern. Die Besetzungen dieser beiden Kommissionen werden vom Verwaltungsrat für drei Jahre gewählt. Die Kommission für Kinoförderung besteht aus drei Mitgliedern sowie drei Stellvertreter*innen, die von den Kinoverbänden vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat gewählt werden.

Alle Förderkommissionen sind gendergerecht besetzt.

Überdies beruft der Verwaltungsrat

  • den Richtlinienausschuss
  • den Ausschuss für Innovations- und Strukturfragen
  • den Ausschuss für EU-Filmfragen
  • die Verhandlungsgruppe Film/Fernsehen
  • die Deutsch-Französische Abkommenskommission