Kulturelle Filmförderung der BKM
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert im Rahmen der kulturellen Filmförderung sowohl die Entwicklung und Herstellung programmfüllender Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilme als auch Kurzfilme. Darüber hinaus ist die Verleihförderung ein wirksamer Beitrag zur Stärkung der Arthouse- und Programmkinos. Ziel der Förderprogramme ist es, den künstlerischen Rang des deutschen Films sowie dessen Vielfalt zur stärken.
Nach Erhalt der Förderzusage durch die BKM übernimmt die FFA die Durchführung und Verwaltung der Projekte.
Seit dem 1.1.2023 können Anträge auf Sperrfristverkürzungen für Filme, die eine Förderung im Rahmen der kulturellen Filmförderung der BKM erhalten haben, bei der FFA gestellt werden. Eine gesonderte Antragstellung bei der BKM entfällt.
- Produktions- und Projektentwicklungsförderung für programmfüllende Filme und Folgevorhaben des Deutschen Filmpreises
- Produktionsförderung für Kurzfilme und Folgevorhaben des Deutschen Kurzfilmpreises
- Verleihförderung und Verleiherpreis
- Kontakt
Neue Fördervoraussetzung: Einhaltung ökologischer Standards
Die ökologischen Standards gelten für Anträge, die ab dem 1. März 2023 bei der kulturellen Filmförderung der BKM eingehen. Informationen zu den ökologischen Standards können Sie den FAQ auf der FFA-Themenseite „Nachhaltigkeit“ entnehmen. Die notwendigen Angaben im Rahmen der Antragstellung sind über das digitale Tool zur Einhaltung der ökologischen Standards einzureichen.
Produktions- und Projektentwicklungsförderung
für programmfüllende Filme und Folgevorhaben des Deutschen Filmpreises
Antragsberechtigt sind Produzent*innen von majoritär deutsch finanzierten Produktionen. Je nach Projekt und Fördermaßnahme können bis zu 500.000 Euro, in Ausnahmefällen auch bis zu 1 Mio. Euro beantragt werden. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Geförderte Filmprojekte müssen anschließend im Kino herausgebracht werden. Die Förderentscheidungen der BKM beruhen auf Empfehlungen von unabhängigen Jurys.
Auch bei den Preisgeldern, die im Rahmen des Deutschen Filmpreises vergeben werden, handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Sie sind zweckgebunden und müssen für ein Folgevorhaben eingesetzt werden.
Informationen zur BKM-Filmproduktionsförderung und zu den Deutschen Filmpreis-Folgevorhaben finden Sie auf der Webseite der Staatsministerin für Kultur und Medien.
- Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM vom 1.3.2023 (gültig bis 31.12.2023) (452,2 KiB)
- Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM vom 17.3.2017 (gültig bis 28.2.2023) (344,0 KiB)
- Formular Mittelanforderung BKM-Produktionsförderung (320,5 KiB)
- Formular Mittelanforderung BKM-Produktionsförderung aus Filmpreismitteln (261,7 KiB)
- Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Drehbeginns (84,1 KiB)
- Erklärung gesamtschuldnerischen Haftung der Koproduzenten (57,9 KiB)
Das Formular zur Mittelanforderung erhalten Sie nach Anfrage von den zuständigen Förderreferent*innen.
Produktionsförderung
für Kurzfilme und Folgevorhaben des Deutschen Kurzfilmpreises
Antragsberechtigt sind Produzent*innen von Kurzfilmprojekten mit einer Länge von höchstens 30 Minuten mit bis zu 30.000 Euro. Die Förderung schließt Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme mit ein.
Um die Bedeutung des Kurzfilms für das Filmschaffen in Deutschland weiter zu unterstreichen vergibt die BKM zudem alljährlich den Deutschen Kurzfilmpreis an herausragende künstlerische und innovative Filme verschiedener Kategorien. Die Preisgelder des Deutschen Kurzfilmpreises müssen zweckgebunden für die Produktion einen neuen Kurz- oder Langfilms oder für projektvorbereitende Maßnahmen verwendet werden.
Informationen zur BKM-Kurzfilmförderung und zum Deutschen Kurzfilmpreis finden Sie auf der Website der Staatsministerin für Kultur und Medien.
- Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM vom 1.3.2023 (gültig bis 31.12.2023) (452,2 KiB)
- Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM vom 17.3.2017 (gültig bis 28.2.2023) (344,0 KiB)
- Formular Mittelanforderung BKM-Produktionsförderung Kurzfilm (256,3 KiB)
- Fragen und Antworten zur BKM-Kurzfilmförderung (330,3 KiB)
- Sachbericht BKM-Kurzfilmproduktion (168,5 KiB)
- Vollständigkeitserklärung BKM Kulturelle Filmförderung (102,4 KiB)
- Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Drehbeginns (84,1 KiB)
- Verwendungsnachweis BKM-Kurzfilmproduktion (106,3 KiB)
Verleihförderung und Verleiherpreis
Für den Verleih von künstlerisch anspruchsvollen deutschen Filmen kann die BKM Projektförderungshilfen gewähren. Zudem wird alljährlich für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme an bis zu drei Verleihfirmen einen Verleiherpreis mit einer Prämie von bis zu 75.000 Euro vergeben.
Informationen zur BKM-Verleihförderung und zum Verleihpreis finden Sie auf der Website der Staatsministerin für Kultur und Medien.