Minoritärer Koproduktionsfonds der FFA

Die FFA stellt jährlich Fördermittel von einer Million Euro für die Finanzierung internationaler Koproduktionen mit einer minoritären Beteiligung aus Deutschland zur Verfügung. Gefördert werden abendfüllende Filme von herausragender künstlerischer Qualität, die in hohem Maße über Festivalpotenzial und kommerziell erfolgreiche Auswertungschancen im In- und Ausland verfügen. Der Minoritäre Koproduktionsfonds hat das Ziel, die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Produktionswirtschaft sowie den wirtschaftlichen Erfolg und die kulturelle Ausstrahlung des deutschen Films im Ausland zu verbessern.

Es gelten die Fördervoraussetzungen der FFA-Projektfilmförderung gemäß §§ 59-72 FFG.

Minoritäre Koproduktionen

Produzent*innen mit Firmensitz in Deutschland können Fördergelder als bedingt rückzahlbare Darlehen für internationale, insbesondere multilaterale Koproduktionen (abendfüllende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme) von mindestens 79 Minuten (Kinderfilme 59 Minuten) bei der FFA beantragen, bei denen die deutsche finanzielle Beteiligung geringer ist als die des/der federführenden ausländischen Produzent*in.  Die kreative und technische Beteiligung aus Deutschland an der Koproduktion sollte angemessen sein.

Dem Antrag sind u. a. das deutsche Drehbuch, Stab- und Besetzungsliste, Drehplan, Nachweis der erworbenen Rechte, Finanzierung und Kalkulation sowie der Nachweis der Verleihzusagen für die Kinoauswertung in Deutschland und dem Land des/der Hauptproduzent*in beizufügen. Darüber hinaus gelten für die Teile einer Koproduktion, die in Deutschland realisiert werden, seit dem 28.02.2023 die bundesweit vereinheitlichen ökologischen Standards als Fördervoraussetzung. Diese sind über ein digitales Formular zu beantragen. Nähere Informationen zu den Standards finden Sie weiter unten unter Informationen und Formulare.

Die Gesamtherstellungskosten des Films sollten mindestens 2 Millionen Euro betragen, der deutsche Finanzierungsanteil mindestens 350.000 Euro. Bei Dokumentarfilmen sollten die Gesamtherstellungskosten mindestens 700.000 Euro betragen, der deutsche Finanzierungsanteil mindestens 150.000 Euro.

Die Höhe der möglichen Mindestfördersumme ist abhängig von der Höhe des deutschen Finanzierungsanteils. Die Mindestförderung für Spiel- und Animationsfilme beträgt 200.000 Euro, für Dokumentarfilme 100.000 Euro. Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 400.000 Euro. Die genauen Mindestförderquoten finden Sie unter Informationen und Formulare.

Die finanzielle Beteiligung des/der deutschen Hersteller*in darf 10 Prozent nicht unterschreiten. Die Mindestbeteiligung des deutschen Finanzierungspartners sollte gewährleistet sein. Weltvertriebsgarantien und etwaige Förderungen durch Eurimages sind pro rata zwischen den beteiligten Koproduzent*innen aufzuteilen.

Die Finanzierung im Land des/der federführenden Produzent*in muss bei Antragstellung bereits zu mindestens 50 Prozent gesichert sein.

Die Herausbringung des Films in Deutschland und im Land des/der federführenden Produzent*in muss vorgesehen sein. Die Uraufführung des fertigen Films muss als deutscher Beitrag auf einem internationalen Festival oder in einem deutschen Kino stattfinden. Eine deutsche Synchronfassung sowie eine barrierefreie Fassung sind herzustellen.

Vor Antragstellung dürfen die Dreharbeiten nicht begonnen haben.

Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der Förderung, wobei insbesondere die Qualität des Drehbuchs, die zu erwartende Teilnahme an internationalen A-Festivals und damit einhergehend die Wahrnehmung auf dem internationalen Markt sowie die zu erwartenden Besucherzahlen und die Wirtschaftlichkeit des Projekts im In- und Ausland berücksichtigt werden. Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet in der Regel zweimal im Jahr ausschließlich über die Anträge auf Förderung nach dem Minoritären Koproduktionsfonds.

Dem Antrag auf Förderung nach dem Minoritären Koproduktionsfonds sind folgende Anlagen digital beizufügen:

  • Drehbuch / Treatment (in deutscher Sprache)
  • Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug
  • Inhaltsangabe incl. kurzer Logline
  • Kalkulation
  • Finanzierungsplan sowie Finanzierungsnachweise
  • Nachweis, dass die Finanzierung im Land des/der Hauptproduzent*in zu 50 Prozent gesichert ist
  • Nachweis der Rechte (Autorenvertrag)
  • Verleihverträge/LOI für Deutschland und Land des/der Hauptproduzent*in
  • Marketingkonzept mit Einschätzung der Auswertungserwartungen im In- und Ausland
  • Erklärung zum Rückfall der TV-Rechte
  • Koproduktionsverträge
  • vorläufige BAFA
  • Drehplan
  • Stabliste incl. Filmografien der Regie und wichtigsten Heads of Departments
  • Filmografie des Antragstellers
  • Besetzungsliste incl. LOIs
  • Erklärung über die Beschäftigung von Nachwuchskräften
  • Anfangsbericht Ökologische Standards
  • ggf. Ausnahmeanträge

Eine Antragstellung erfolgt digital im Antragsportal der FFA.

Einreichung bis Sitzung am
07.03.2024 18.04.2024
tbc tbc

Kontakt

Birthe Klinge

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-416

E-Mail senden