Filmförderungsgesetz und Regelungen
Die FFA nimmt ihre Geschäfte auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) wahr. Das Filmförderungsgesetz trat zum ersten Mal 1968 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert. Seit dem 1. Januar 2022 ist ein novelliertes Filmförderungsgesetz in Kraft, das mit wenigen Veränderungen im Vergleich mit dem FFG 2017 bis zum 31. Dezember 2023 gilt.
Filmförderungsgesetz
Am 20. Mai 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) beschlossen...
Richtlinien
Richtlinien gemäß § 8 Abs. 4 FFG durch den Verwaltungsrat beschlossen und durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt...
Regelungen
Hier finden Sie ausführliche Infos über ergänzende Regelungen wie Satzung und Geschäftsordnungen, Verordnungen, Abkommen, Vereinbarungen, Beschlüsse...
FFG-Archiv
Das FFG wird in regelmäßigen Abständen novelliert. Das Vorgängergesetz FFG 2017 trat zum 1. Januar 2017 in Kraft und endete am 31. Dezember 2021.