Filmförderungsgesetz – FFG 2022

Am 20. Mai 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) beschlossen.

Es tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Richtlinien mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022

Richtlinien gemäß § 8 Abs. 4 FFG durch den Verwaltungsrat beschlossenen und durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt.

Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Filmförderungsgesetz (FFG) wird in Kürze wieder als Loseblattsammlung bei der FFA erhältlich sein. Gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 30 Euro können Interessent*innen das Gesetz mit der Satzung, den Geschäftsordnungen der FFA sowie sämtlichen Richtlinien, verbunden mit dem Recht auf Nachlieferung bis Dezember 2023, ab sofort bei der FFA bestellen.

Wer die Loseblattsammlung beziehen möchte, kann sich unter Angabe der Anzahl der gewünschten Exemplare per E-Mail an info@ffa.de wenden. Sobald die Loseblattsammlung als Druck herausgegeben ist, werden die Abonnent*innen zur Zahlung der Schutzgebühr per Überweisung aufgefordert. Nach Eingang der Schutzgebühr werden die gewünschten Exemplare postalisch versandt.

Selbstverständlich können das FFG sowie die Richtlinien und weitere Bestandteile der Loseblattsammlung auch weiterhin kostenlos auf der Website der FFA abgerufen werden.