Filmförderungsgesetz – FFG 2022
Am 20. Mai 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) beschlossen.
Es tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Richtlinien mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022
Richtlinien gemäß § 8 Abs. 4 FFG durch den Verwaltungsrat beschlossenen und durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt.
Richtlinien
- D.1 Richtlinie für die Projektfilmförderung (437,6 KiB)
- D.2 Richtlinie für die Referenzfilmförderung (381,4 KiB)
- D.3 Richtlinie für besonders aufwendige Stoffe und Drehbuchbeschaffung (114,4 KiB)
- D.4 Richtlinie Bürgschaften (55,0 KiB)
- D.5 Richtlinie für die Antragstellung auf Verkürzung der Video- und Fernsehsperrfristen (138,1 KiB)
- D.6 Richtlinie für die Förderung von Kurzfilmen und nicht programmfüllenden Kinderfilmen (180,6 KiB)
- D.7 Richtlinie für die Projektförderung der Herstellung von Drehbüchern und deren Vorstufen (137,6 KiB)
- D.8 Richtlinie für die Drehbuchfortentwicklung (126,3 KiB)
- D.9 Richtlinie für die Projektförderung des Filmabsatzes (204,7 KiB)
- D.10 Richtlinie für die Projektförderung des Absatzes von mit Filmen bespielten Bildträgern (173,8 KiB)
- D.11 Richtlinie für die Projektförderung des Film- und Videoabsatzes (164,9 KiB)
- D.12 Richtlinie für die Referenzförderung für Verleihunternehmen (133,1 KiB)
- D.13 Richtlinie für die Projektförderung von Kinos (160,3 KiB)
- D.14 Richtlinie für die Referenzförderung von Kinos (109,5 KiB)
- D.15 Richtlinie für die Förderung des deutschen Filmerbes (129,5 KiB)
- D.16 Richtlinie für die Vergabe von Medialeistungen (141,8 KiB)
- D.17 Richtlinie für die Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt nach § 2 (100,3 KiB)
- D.18 Richtlinie Minitraité (84,2 KiB)
Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Filmförderungsgesetz (FFG) wird in Kürze wieder als Loseblattsammlung bei der FFA erhältlich sein. Gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 30 Euro können Interessent*innen das Gesetz mit der Satzung, den Geschäftsordnungen der FFA sowie sämtlichen Richtlinien, verbunden mit dem Recht auf Nachlieferung bis Dezember 2023, ab sofort bei der FFA bestellen.
Wer die Loseblattsammlung beziehen möchte, kann sich unter Angabe der Anzahl der gewünschten Exemplare per E-Mail an info@ffa.de wenden. Sobald die Loseblattsammlung als Druck herausgegeben ist, werden die Abonnent*innen zur Zahlung der Schutzgebühr per Überweisung aufgefordert. Nach Eingang der Schutzgebühr werden die gewünschten Exemplare postalisch versandt.
Selbstverständlich können das FFG sowie die Richtlinien und weitere Bestandteile der Loseblattsammlung auch weiterhin kostenlos auf der Website der FFA abgerufen werden.