Der German Motion Picture Fund – ein Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – unterstützt die Produktion hochbudgetierter Serien und Filme.
Ziel des Förderprogramms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Filmstandorts Deutschlands zu stärken und Produzenten*innen einen Anreiz zu bieten, hierzulande neue und kreative Formate umzusetzen. Der GMPF ist eine automatische Förderung. Die nicht rückzahlbare Zuwendung wird bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen und ausreichenden Fördermitteln ohne Gremienentscheidung gewährt.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen bzw. Koproduzent*innen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die in den letzten fünf Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben.
Gefördert werden fiktionale HighEnd-Serien mit einer Laufzeit von mindestens 240 Minuten und dokumentarische HighEnd-Serien mit einer Laufzeit von mindestens 180 Minuten. Die Mindestherstellungskosten betragen 30.000 Euro pro Minute oder 1,2 Millionen Euro pro Folge und 7,2 Millionen Euro pro Staffel bei fiktionalen Serien. Bei dokumentarischen Serien betragen die Mindestherstellungskosten 9.000 Euro pro Minute oder 360.000 Euro pro Folge und 1,65 Millionen Euro pro Staffel, wobei ein Minutenpreis von 7.000 Euro nicht unterschritten werden darf.
Filmprojekte müssen Gesamtherstellungskosten von mindestens 25 Millionen Euro aufweisen sowie eine Laufzeit von mindestens 79 Minuten (bzw. 59 Minuten bei Kinderfilmen) umfassen, um sich für eine Förderung durch den GMPF zu qualifizieren.
Die deutschen Herstellungskosten (DHK) der Serien und Filme müssen grundsätzlich mindestens 40 Prozent der Gesamtherstellungskosten ausmachen. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich anhand der zuwendungsfähigen DHK.
Bei Serien kann eine Zuwendung von bis zu 20 bzw. 25 Prozent der zuwendungsfähigen DHK beantragt werden. Die maximale Zuschusshöhe ist gestaffelt und beträgt in Abhängigkeit von den DHK und den Ergebnissen im kulturellen Eigenschaftstest bis zu 10 Millionen Euro.
Bei Filmen kann eine Zuwendung von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen DHK beantragt werden, höchstens jedoch 2,5 Millionen Euro.
Beim GMPF gibt es keine Antragstermine, eine Einreichung ist laufend möglich. Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn oder Animationsbeginn bei der FFA eingegangen sein muss. Die Antragsunterlagen können Sie beim Team des GMPF anfordern.
Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Filmwirtschaft hat die BKM zusammen mit der FFA und den Länderförderern ein Corona-Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der Produzent*innen entwickelt.
Dieses sieht auch eine anteilige Beteiligung an den pandemiebedingten Mehrkosten bei Film- und Serienproduktionen vor. Bereits geförderte GMPF-Projekte können eine anteilige Förderung der pandemiebedingten Mehrkosten beantragen (Nachbewilligung). Bei Projekten, die sich noch in der Antragsprüfung befinden, können die Produzent*innen in Absprache mit der zuständigen Förderreferentin den Antrag hinsichtlich der pandemiebedingten Mehrkosten anpassen.
Nachfolgend finden Sie die FAQs sowie die Anlage zum Antrag auf anteilige Förderung pandemiebedingt entstandener Mehrkosten.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der zuständigen Förderreferentin abweichend von den im Zuwendungsbescheid festgelegten Raten Zwischenraten zu beantragen.
Jolinde Sawahn
Projektleitung
Tel.: 030 27577-153
E-Mail: sawahn@ffa.de
Alejandro Hernanz Last
Teamassistenz
Tel.: 030 27577-142
E-Mail: HernanzLast@ffa.de
Janine Rump
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-149
E-Mail: rump@ffa.de
Kristin Holst
Senior Förderreferentin
Tel.: 030 27577-146
E-Mail: holst@ffa.de
Die Hausanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Die Postanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin