Gegenstand der Förderung sind der Verleih im Inland und der Vertrieb im Ausland von Kinofilmen (im Sinne der §§ 41 bis 48 FFG). Antragsberechtigt sind Verleih- oder Vertriebsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Inland. Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) bewilligt, über die Bewilligung entscheidet die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung der Filmförderungsanstalt.
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, bei denen der Kinostart oder deren Umsetzung bis spätestens 31. Mai 2021 erfolgt.
Zuwendungen an Verleihunternehmen können bis zu 25 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 600.000 Euro pro Maßnahme.
Zuwendungen an Vertriebsunternehmen können bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 50.000 Euro pro Maßnahme.
Die anerkennungsfähigen Kosten regelt § 2 der FFG-Richtlinie D.9 (Projekt Filmabsatz). Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in zwei Raten
Gefördert werden können Maßnahmen entsprechend § 116 Absatz 1 FFG für programmfüllende Filme
Für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist eine Kumulierung der Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln zulässig. Der Gesamtanteil der öffentlichen Mittel darf maximal 50 Prozent betragen, bei Filmen, die einen schwierigen Absatz erwarten lassen kann eine Eröhung auf 70 Prozent beantragt werden. Der Eigenanteil beträgt 30 Prozent der anerkannten Kosten.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BKM von 27. August 2020
Hier können Sie Anträge für die Verleih- und Vertriebshilfe stellen
Um eine möglichst reibungslose Antragsbearbeitung zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, vor der Einreichung Kontakt zu der zuständigen Förderreferentin aufzunehmen. Beachten Sie bitte auch unten die Fördergrundsätze und die Fragen und Antworten für die Maßnahme.
Die gesamte Antragsbearbeitung seitens der FFA erfolgt in digitaler Form. Sofern Sie Angaben zum Antrag machen möchten oder hierzu aufgefordert werden, loggen Sie sich bitte im Antragsportal ein und erledigen dort die erforderlichen Angaben.
Margret Günzel
Teamleitung Auswertung
Tel.: 030 27577-320
Fax: 030 27577-333
E-Mail: guenzel@FFA.de