Medialeistungen

Die FFA fördert die Herausbringung von Filmen in Form von Medialeistungen. Die Förderung richtet sich an Verleih-Unternehmen. Medialeistungen sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen, Radio oder online bei VoD-Anbietern beworben werden kann.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind regelmäßig tätige Verleihunternehmen mit programmfüllenden deutschen Filmen. Voraussetzung für die Antragstellung auf Medialeistungen ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin, d. h. dem Termin der Fördersitzung, erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass die Medialeistungen bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstaltern und Anbietern von Videoabrufdiensten unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehen.

Voraussetzung für das Anlegen von Anträgen ist die vorherige Registrierung im FFA-Serviceportal: Erst nach Freischaltung durch die FFA kann der Antrag auf Medialeistungen gestellt werden. Sollte die Registrierung bereits erfolgt sein, können Sie Ihren Antrag direkt im Portal einreichen.

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Anträge bequem stellen und verwalten.

FAQ - Fragen & Antworten

Was sind Medialeistungen?

Medialeistungen sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen, Radio oder auf VoD-Plattformen beworben werden kann.

Wofür und in welcher Höhe können Medialeistungen beantragt werden?

Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstalter als auch der Videoabrufdienste können zur Bewerbung des Kinostarts programmfüllender Filme eingesetzt werden.  Grundsätzlich sollen Medialeistungen nur Filmen gewährt werden, die bundesweit und in der Regel mit mindestens 25 Kopien starten.
Darüber hinaus können Medialeistungen im begrenzten Umfang von höchstens 30 Prozent für die Bewerbung der Videoerstveröffentlichung (Bildträger/TVOD/EST) genutzt werden. Der Einsatz der Medialeistungen für die Videoerstveröffentlichung setzt voraus, dass die Fernsehveranstalter und Anbieter der Videoabrufdienste ihre Medialeistungen für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Bitte informieren Sie sich bei uns vor Antragstellung.

Antragshöhen und Kombinierbarkeit:

Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter:
Kategorie A: € 200.000,00
Kategorie B: € 300.000,00
Kategorie C: € 400.000,00

Die interne Aufteilung der bewilligten Medialeistungen auf die beteiligten privaten Fernsehveranstalter richtet sich nach einem Verteilschlüssel, den Sie im Falle einer Förderung von der FFA erhalten. Bitte beachten Sie, dass dieser Verteilschlüssel vertraulich und als Geschäftsgeheimnis zu behandeln ist.


Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter:
Kategorie A: € 100.000,00
Kategorie B: € 200.000,00
Kategorie C: € 300.000,00

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass nur die Medialeistungskategorien A und B der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar sind.

Medialeistungen der Videoabrufdienste
Kategorie A: € 100.000,00
Kategorie B: € 200.000,00
Kategorie C: € 300.000,00

Die interne Aufteilung bewilligter Medialeistungen auf die beteiligten Videoabrufdienste richtet sich nach einem Verteilschlüssel, den Sie im Falle einer Förderung von der FFA erhalten. Bitte beachten Sie, dass dieser Verteilschlüssel vertraulich und als Geschäftsgeheimnis zu behandeln ist.

Wer kann Medialeistungen beantragen?

Antragsberechtigt sind regelmäßig tätige Verleihunternehmen mit einem Wohnsitz oder einer Niederlassung in Deutschland. Die Definition ergibt sich wie folgt:

  • Ein regelmäßig tätiges Verleihunternehmen ist ein Verleihunternehmen, das in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung bei mindestens zwei programmfüllenden Filmen eine Erstaufführung mit mindestens 35 Kopien durchgeführt hat. Bei Dokumentar-, Talent- und Kinderfilmen muss die Erstaufführung mit mindestens 15 Kopien durchgeführt worden sein.
  • Als regelmäßig tätig können auch Verleihunternehmen anerkannt werden, die erstmals eine Erstaufführung eines programmfüllenden Films mit mindestens 15 Kopien durchgeführt haben und mindestens 50.000 Besucher zum marktüblichen Eintrittspreis erreicht haben. Zudem müssen diese Verleihunternehmen einen Geschäftsplan für die auf die Antragstellung folgenden 12 Monate vorlegen. Aus diesem muss die Durchführung der Erstaufführung von mindestens zwei programmfüllenden Filmen mit mindestens 35 Kopien hervorgehen. Eine Förderung wird unter den Vorbehalt gestellt, dass der Geschäftsplan umgesetzt wurde.
    Nicht antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, an denen eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts direkt oder indirekt beteiligt sind. (vgl. § 1 Abs. 2 der Richtlinie D.7 (Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen).
Wie hoch ist der Eigenanteil?

Fördernehmer*innen müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent nachweisen. Für die Berechnung des Eigenanteils werden die Verleihvorkosten zugrunde gelegt. Sofern eine Verwendung auch für die Videoerstveröffentlichung erfolgt, werden die Kosten der Videoveröffentlichung ebenfalls einbezogen.

Bei schwierigen Filmen kann der Vorstand auf Antrag von der Beihilfehöchstintensität eine Ausnahme zulassen.

Der Eigenanteil ist durch Barmittel zu erbringen.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Voraussetzung für die Antragstellung auf Medialeistung ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin erfolgt. Bitte planen Sie daher die Einreichung des Antrages rechtzeitig.

Digitale Antragstellung / Ansprechpartner*innen

Wer sind meine Ansprechpartner*innen?

Die Ansprechpartner*innen können auf der Website der FFA unter der jeweiligen Förderkategorie gefunden werden.

Kontakt
Wie und wo stelle ich meinen Antrag?

Anträge müssen über das FFA-Serviceportal eingereicht werden. Zur Nutzung des Serviceportals ist eine Registrierung und die Freischaltung des Accounts durch die FFA erforderlich. Die Freischaltung eines Accounts kann einige Tage in Anspruch nehmen. Die FFA empfiehlt daher eine frühzeitige Registrierung.

Bei technischen Problemen oder Fehlermeldungen im Zusammenhang mit der Registrierung, bietet die FFA Unterstützung an:

FFA-Hotline: 030 27 577 - 599
Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr

FFA-Servicedesk: portalservice@ffa.de

Nach Freischaltung des Accounts können alle relevanten Antragunterlagen und angeforderten Informationen im FFA-Serviceportal hochgeladen werden.

FFA-Serviceportal E-Mail an FFA-Service-Desk
Bis wann muss der Antrag gestellt und die vollständigen Antragsunterlagen hochgeladen werden?

Voraussetzung für die Antragstellung auf Medialeistung ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin erfolgt. Bitte planen Sie daher die Erreichung des Antrages rechtzeitig.

Die Einreichung ist fließend bis zum Ablauf des jeweils nächsten Einreichtermins möglich. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zur jeweiligen Einreichfrist über das - FFA-Serviceportal abgesendet werden. Auf der Website der FFA sind die Einreich- und Sitzungstermine veröffentlicht.

Fristen
Welche Unterlagen müssen zur Antragstellung vorliegen?

Folgende Unterlagen müssen zur Einreichfrist vorliegen:

  • Anschreiben
  • Logline / Synopsis
  • Finanzierungsplan
  • Kalkulation
  • Herausbringungs- und Marketingkonzept
  • Mediakonzept
  • Verleihvertrag
  • Erklärung zur Einhaltung der Sperrfristen durch den*die Hersteller*in
  • Vorläufige BAFA (bei internationalen Koproduktionen dringend erforderlich)

Darüber hinaus muss ein Sichtungslink des Films vorgelegt werden und der Zugriff muss mindestens bis zum Sitzungstermin gewährleistet sein. Die Frist für die späteste Vorlage des Sichtungslinks wird Ihnen seitens der FFA mitgeteilt.

Sollten noch weitere Unterlagen für die Kommission notwendig sein, werden wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Was sind die Rechtsgrundlagen der Förderung?

Medialeistungen werden auf Grundlage des § 136 FFG und der Richtlinie für die Vergabe von TV -Medialeistungen (D. 11) vergeben. Den Gesetzestext, die Richtlinie sowie weitere Informationen sind auf der Website der FFA abrufbar.

§ 136 FFG D.11 Richtlinie Medialeistungen
Einreichung bis Sitzung am
07.01.2026 24.02.2026
16.03.2026 05.05.2026
08.07.2026 25.08.2026
10.09.2026 03.11.2026

Antragsberatung

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Margret Günzel

Teamleitung Verleihförderung und Filmerbe

Tel.: 030 27577-320

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Kontakt

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Imme Krain

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Sophie-Luise Werner

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