Medialeistungen

Die FFA fördert die Herausbringung von Filmen in Form von Medialeistungen. Medialeistungen sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen, Radio oder online bei VoD-Anbietern beworben werden kann.

FAQ - Fragen & Antworten

Was sind Medialeistungen?

Medialeistungen sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen, Radio oder auf VoD-Plattformen beworben werden kann.

Wofür und in welcher Höhe können Medialeistungen beantragt werden?
Medialeistungen können zur Bewerbung zum Kinostart deutscher programmfüllender Filme beantragt werden, die die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 45 FFG erfüllen.
Ein Film ist nach § 40 Abs.1 FFG programmfüllend, wenn er eine Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, bei Kinderfilmen von mindestens 59 Minuten hat.
 
Die Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:
 
Kategorie A: 200.000,00 Euro
Kategorie B: 300.000,00 Euro
Kategorie C: 400.000,00 Euro.
 
Die interne Aufteilung des bewilligten Mediavolumens auf die einzelnen privaten Fernsehveranstalter wird den Förderempfängern von der FFA mitgeteilt.
 
Die Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:
 
Kategorie A: 100.000,00 Euro
Kategorie B: 200.000,00 Euro
Kategorie C: 300.000,00 Euro.
 
Die Medialeistungskategorien A und B sind mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar.
Die interne Aufteilung des bewilligten Mediavolumens auf ARD und ZDF wird den Förderempfängern von der FFA mitgeteilt.
Wer kann Medialeistungen beantragen?

Antragsberechtigt sind regelmäßig tätige Verleihunternehmen. Regelmäßig tätig ist ein Verleihunternehmen, das in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung bei mindestens zwei programmfüllenden Filmen eine Erstaufführung mit mindestens 35 Kopien durchgeführt hat. Bei Dokumentar-, Talent- und Kinderfilmen muss die Erstaufführung mit mindestens 15 Kopien durchgeführt worden sein (vgl. § 1 Abs. 2 der Richtlinie D.7 (Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen)).

Wann ist der Antrag zu stellen?

Voraussetzung für die Antragstellung auf Medialeistung ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin erfolgt. Bitte planen Sie daher die Einreichung des Antrages rechtzeitig.

Digitale Antragstellung / Ansprechpartner*innen

Wer sind meine Ansprechpartner*innen?

Die Ansprechpartner*innen können auf der Website der FFA unter der jeweiligen Förderkategorie gefunden werden.

Fragen zu Medialeistungen beantworten die zuständigen Förderreferent*innen:

Kontakt
Wie und wo stelle ich meinen Antrag?

Alle Anträge müssen vorerst über das Bildbau Antragstool eingereicht werden.

Zum Antragstool
Bis wann muss der Antrag gestellt und die vollständigen Antragsunterlagen hochgeladen werden?

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zur jeweiligen Einreichfrist über das Antragsportal der FFA abgesendet werden. Die Einreichung ist fließend bis zur jeweiligen Frist möglich. Auf der Website der FFA sind die vorläufigen Einreich- und Sitzungstermine für das Jahr 2025 veröffentlicht.

Anträge, die am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist nach 23:59 Uhr eingehen, werden automatisch der übernächsten Fördersitzung zugeordnet. Nach Ablauf der Einreichfrist unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Dateien kurzfristig nachgereicht werden. Sämtliche Antragsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Fristen
Welche Unterlagen müssen zur Antragstellung vorliegen?

Folgende Unterlagen müssen zur Einreichfrist vorliegen:

  • Anschreiben
  • Logline / Synopsis
  • Finanzierungsplan
  • Kalkulation
  • Herausbringungs- und Marketingkonzept
  • Mediakonzept
  • Verleihvertrag
  • Erklärung zur Einhaltung der Sperrfristen durch den*die Hersteller*in
  • Vorläufige BAFA (bei internationalen Koproduktionen dringend erforderlich)

Darüber hinaus muss ein Sichtungslink des Films vorgelegt werden und der Zugriff muss mindestens bis zum Sitzungstermin gewährleistet sein. Die Frist für die späteste Vorlage des Sichtungslinks wird Ihnen seitens der FFA mitgeteilt.

Sollten noch weitere Unterlagen für die Kommission notwendig sein, werden wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Was sind die Rechtsgrundlagen der Förderung?

Medialeistungen werden auf Grundlage des § 136 FFG und der Richtlinie für die Vergabe von Medialeistungen (D. 11) vergeben. Den Gesetzestext, die Richtlinie sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der FFA.

D.11 Richtlinie Medialeistungen

Antragsberatung

Margret Günzel

Teamleitung Auswertung

Tel.: 030 27577-320

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Kontakt

Imme Krain

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-317

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Anastasia Novitska

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-316

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