Medialeistungen
Die FFA fördert die Herausbringung von Filmen in Form von Medialeistungen. Medialeistungen sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen, Radio oder online bei VoD-Anbietern beworben werden kann.
FAQ - Fragen & Antworten
Medialeistungen sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen, Radio oder auf VoD-Plattformen beworben werden kann.
Antragsberechtigt sind regelmäßig tätige Verleihunternehmen. Regelmäßig tätig ist ein Verleihunternehmen, das in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung bei mindestens zwei programmfüllenden Filmen eine Erstaufführung mit mindestens 35 Kopien durchgeführt hat. Bei Dokumentar-, Talent- und Kinderfilmen muss die Erstaufführung mit mindestens 15 Kopien durchgeführt worden sein (vgl. § 1 Abs. 2 der Richtlinie D.7 (Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen)).
Voraussetzung für die Antragstellung auf Medialeistung ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin erfolgt. Bitte planen Sie daher die Einreichung des Antrages rechtzeitig.
Digitale Antragstellung / Ansprechpartner*innen
Die Ansprechpartner*innen können auf der Website der FFA unter der jeweiligen Förderkategorie gefunden werden.
Fragen zu Medialeistungen beantworten die zuständigen Förderreferent*innen:
Alle Anträge müssen vorerst über das Bildbau Antragstool eingereicht werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zur jeweiligen Einreichfrist über das Antragsportal der FFA abgesendet werden. Die Einreichung ist fließend bis zur jeweiligen Frist möglich. Auf der Website der FFA sind die vorläufigen Einreich- und Sitzungstermine für das Jahr 2025 veröffentlicht.
Anträge, die am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist nach 23:59 Uhr eingehen, werden automatisch der übernächsten Fördersitzung zugeordnet. Nach Ablauf der Einreichfrist unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Dateien kurzfristig nachgereicht werden. Sämtliche Antragsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Folgende Unterlagen müssen zur Einreichfrist vorliegen:
- Anschreiben
- Logline / Synopsis
- Finanzierungsplan
- Kalkulation
- Herausbringungs- und Marketingkonzept
- Mediakonzept
- Verleihvertrag
- Erklärung zur Einhaltung der Sperrfristen durch den*die Hersteller*in
- Vorläufige BAFA (bei internationalen Koproduktionen dringend erforderlich)
Darüber hinaus muss ein Sichtungslink des Films vorgelegt werden und der Zugriff muss mindestens bis zum Sitzungstermin gewährleistet sein. Die Frist für die späteste Vorlage des Sichtungslinks wird Ihnen seitens der FFA mitgeteilt.
Sollten noch weitere Unterlagen für die Kommission notwendig sein, werden wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Medialeistungen werden auf Grundlage des § 136 FFG und der Richtlinie für die Vergabe von Medialeistungen (D. 11) vergeben. Den Gesetzestext, die Richtlinie sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der FFA.