Nachhaltigkeit in der audiovisuellen Produktion
Der Schutz des Klimas und der Umwelt gehört zu den drängendsten Aufgaben dieser Zeit.
Im Schulterschluss mit der FFA, den Filmförderungen der Länder und dem Arbeitskreis Green Shooting hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bundesweit einheitliche ökologische Standards für die audiovisuelle Produktion erarbeitet.
Die Einhaltung dieser Standards ist fortan eine verpflichtende Voraussetzung, Fördermittel im Filmbereich zu erhalten. Sie wird in allen Förderregularien des Bundes und der Länder sowie bei den im Arbeitskreis Green Shooting zusammengeschlossenen Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Akteuren Anwendung finden.
Der Arbeitskreis Green Shooting und die Bundes- und Länderförderungen haben sich in einem ausführlichen Evaluationsprozess auf eine Anpassung der Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen und des dazugehörigen Nachweisverfahrens verständigt. Diese neue Fassung ist maßgeblich für alle Produktionen, für die ab dem 1. November 2025 der Auftrag erteilt oder für die ab diesem Datum ein Antrag auf Bundes- oder Länderförderung gestellt bzw. der Fördervertrag geschlossen wird.
Die ökologischen Standards gelten für alle Produktionsphasen von der Vorproduktion bis zur Postproduktion und für diejenigen Produktionsteile, die in Deutschland realisiert werden, grundsätzlich unabhängig davon, ob das Produktionsunternehmen in Deutschland oder im Ausland angesiedelt ist. Die vorlaufende und nachlaufenden CO2-Bilanzen müssen grundsätzlich alle Produktionsschritte im In- und Ausland erfassen.
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Hinweis: Der Anfangs- und Abschlussbericht zur Einhaltung der ökologischen Standards ist künftig nicht mehr über das bisherige digitale Tool, sondern über das FFA-Serviceportal einzureichen. Im Zuge dessen besteht nun die Möglichkeit, dass sich Green Consultants eigenständig im Serviceportal registrieren und von den jeweiligen Unternehmen zur Bearbeitung einzelner Projekte freigeschaltet werden. |