Kulturelle Filmförderung der BKM

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert im Rahmen der kulturellen Filmförderung sowohl die Entwicklung und Herstellung programmfüllender Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilme als auch Kurzfilme. Darüber hinaus ist die Verleihförderung ein wirksamer Beitrag zur Stärkung der Arthouse- und Programmkinos. Ziel der Förderprogramme ist es, den künstlerischen Rang des deutschen Films sowie dessen Vielfalt zur stärken.

Nach Erhalt der Förderzusage durch die BKM übernimmt die FFA die Durchführung und Verwaltung der Projekte.

Seit dem 1.1.2023 können Anträge auf Sperrfristverkürzungen für Filme, die eine Förderung im Rahmen der kulturellen Filmförderung des BKM erhalten haben, bei der FFA gestellt werden. Eine gesonderte Antragstellung beim BKM entfällt.

Neue Fördervoraussetzung: Einhaltung ökologischer Standards

Die ökologischen Standards gelten für Anträge, die ab dem 1. März 2023 bei der kulturellen Filmförderung des BKM eingehen. Informationen zu den ökologischen Standards können Sie den FAQ auf der FFA-Themenseite „Nachhaltigkeit“ entnehmen. Die notwendigen Angaben im Rahmen der Antragstellung sind über das FFA-Serviceportal einzureichen.

Nachhaltigkeit

Ökologische Standards
für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen

Produktions- und Projektentwicklungsförderung
für programmfüllende Filme und Folgevorhaben des Deutschen Filmpreises

Antragsberechtigt sind Produzent*innen von majoritär deutsch finanzierten Produktionen. Je nach Projekt und Fördermaßnahme können bis zu 500.000 Euro, in Ausnahmefällen auch bis zu 1 Mio. Euro beantragt werden. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Geförderte Filmprojekte müssen anschließend im Kino herausgebracht werden. Die Förderentscheidungen des BKM beruhen auf Empfehlungen von unabhängigen Jurys.

Auch bei den Preisgeldern, die im Rahmen des Deutschen Filmpreises vergeben werden, handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Sie sind zweckgebunden und müssen für ein Folgevorhaben eingesetzt werden.

Informationen zur BKM-Filmproduktionsförderung und zu den Deutschen Filmpreis-Folgevorhaben finden Sie auf der Webseite der Staatsministers für Kultur und Medien.

Zur Website der BKM

Produktionsförderung
für Kurzfilme und Folgevorhaben des Deutschen Kurzfilmpreises

Antragsberechtigt sind Produzent*innen von Kurzfilmprojekten mit einer Länge von höchstens 30 Minuten mit bis zu 30.000 Euro. Die Förderung schließt Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme mit ein.

Um die Bedeutung des Kurzfilms für das Filmschaffen in Deutschland weiter zu unterstreichen vergibt der BKM zudem alljährlich den Deutschen Kurzfilmpreis an herausragende künstlerische und innovative Filme verschiedener Kategorien. Die Preisgelder des Deutschen Kurzfilmpreises müssen zweckgebunden für die Produktion einen neuen Kurz- oder Langfilms oder für projektvorbereitende Maßnahmen verwendet werden.

Informationen zur BKM-Kurzfilmförderung und zum Deutschen Kurzfilmpreis finden Sie auf der Website der Staatsministers für Kultur und Medien.

Website der BKM

Verleihförderung und Verleihprogrammpreis

Für den Verleih von künstlerisch anspruchsvollen deutschen Filmen kann der BKM Projektförderungshilfen gewähren. Zudem wird alljährlich für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme an bis zu drei Verleihfirmen einen Verleihprogrammpreis mit einer Prämie von bis zu 75.000 Euro vergeben.

Informationen zur BKM-Verleihförderung und zum Verleihprogrammpreis finden Sie auf der Website der Staatsministerin für Kultur und Medien.

Website BKM

Informationen und Formulare

Kontakt

Ein Foto von David Kussel

David Kussel

Tel.: 030 27577-144

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Franziska Frenzel

Tel.: 030 27577-151

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Romy Roolf

Tel.: 030 27577-159

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Nadja Smith

Tel.: 030 27577-141

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Elisabeth Bartels

Tel.: 030 27577-150

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Ein Foto von Julian Elsässer

Julian Elsässer

Tel.: 030 27577-157

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Ulrike Stockhausen

Tel.: 030 27577-142

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Jana Lütticke, LL.M.

Tel.: 030 27577-509

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