Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
Der Deutsche Filmförderfonds ist die Anreizförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Stärkung der Kinofilmproduktion in Deutschland. Das Förderprogramm richtet sich an Produzent*innen von nationalen und internationalen (Ko-) Produktionen (DFFF I) sowie an Produktionsdienstleister (DFFF II), deren Filmprojekte ganz oder teilweise in Deutschland durchgeführt werden. Der Zuschuss für beide Förderungen wurde in 2025 auf einheitlich 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten angehoben. Von dieser Erhöhung profitieren Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten (maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Antrag) und deren Dreharbeiten nicht vor dem 1. Februar 2025 beginnen.
Für den DFFF gibt es keine Antragsfristen, Sie können Ihr Projekt laufend bei uns einreichen. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn vorliegen. Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch erforderlich, wir informieren Sie gerne über die Zugangsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung.
Alle Fördervoraussetzungen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier:
Hinweis
Die Antragstellung für DFFF I- und GMPF-Förderungen erfolgt ab 22. Juli 2026 über das FFA-Serviceportal! Für die Nutzung des Serviceportals ist eine Registrierung erforderlich. Nach der Registrierung wird der Account innerhalb weniger Tage von der FFA überprüft und freigeschaltet. Wir empfehlen eine frühzeitige Registrierung, sofern Sie noch nicht im Serviceportal angemeldet sind.
DFFF I
für Produzent*innen
Zuwendung von 30% der
zuwendungsfähigen DHK
max. 5 Millionen Euro
DFFF II
für Produktionsdienstleister
Zuwendung von 30% der
zuwendungsfähigen DHK
max. 25 Millionen Euro