Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

Der Deutsche Filmförderfonds ist die Anreizförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Stärkung der Kinofilmproduktion in Deutschland. Das Förderprogramm richtet sich an Produzent*innen von nationalen und internationalen (Ko-) Produktionen (DFFF I) sowie an Produktionsdienstleister (DFFF II), deren Filmprojekte ganz oder teilweise in Deutschland durchgeführt werden. Der Zuschuss für beide Förderungen wurde in 2025 auf einheitlich 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten angehoben. Von dieser Erhöhung profitieren Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten (maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Antrag) und deren Dreharbeiten nicht vor dem 1. Februar 2025 beginnen.


Die Inhalte dieser Website werden im Moment auf Basis der neuen Richtlinie für den DFFF umstrukturiert. Die Richtlinienänderungen in Kürze finden Sie hier:

Richtlinienänderungen in Kürze

Für den DFFF gibt es keine Antragsfristen, Sie können Ihr Projekt laufend bei uns einreichen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Drehbeginn muss der Antrag bei uns vorliegen. Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert, unser Team informiert Sie sehr gerne über die Zugangsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung.

Zum Team des DFFF

Alle Fördervoraussetzungen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier:

DFFF I

für Produzent*innen
Zuwendung von 30% der
zuwendungsfähigen DHK
max. 5 Millionen Euro

DFFF II

für Produktionsdienstleister  
Zuwendung von 30% der
zuwendungsfähigen DHK

max. 25 Millionen Euro

DFFF Aktuell

Neue DFFF- und GMPF-Richtlinien in Kraft

Nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission treten die neuen Richtlinien für den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF mit Rückwirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft; ab sofort können also Anträge auf Förderung durch die FFA bewilligt werden.

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