Liebling Kino – Kinoprogrammprämie des Bundes
„Liebling Kino“ ist die Kinoprogrammprämie des Bundes. Mit dieser Prämie zeichnet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hochwertige Jahresfilmprogramme von Kinos in Deutschland aus.
Die Auswahl der Preisträgerinnen erfolgt über ein automatisiertes Verfahren auf Grundlage eines referenzbasierten Punktesystems. Die Prämie wird auf Antrag gewährt, wenn ein Kino mindestens 2.500 Prämienpunkte erreicht hat.
Prämienpunkte werden für Zuschauererfolge mit deutschen, europäischen und künstlerisch-kreativen Filmen, dem Leinwandfaktor und der besonderen kulturellen Programmarbeit ermittelt.
Verbindliche Grundlage für die Teilnahme ist eine Filmliste. Die Filmliste enthält alle gemeldeten programmfüllenden Filme, die 2024 in Deutschland im Kino gespielt wurden und die mindestens eines der beiden folgenden Merkmale erfüllen: deutsch, europäisch und/oder künstlerisch-kreativ.
Die Filmliste wird in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.
Kriterien
- Der Zuschauererfolg eines Kinos für deutsche und europäische Filme entspricht der Besucherzahl für diese Filme im Vorjahr.
- Der Zuschauererfolg eines Kinos für künstlerisch-kreative Filme entspricht der doppelten Besucherzahl für diese Filme im Vorjahr.
- Zuschauererfolge für die oben genannten Filmkategorien werden zusammengezählt.
- Kinos mit höchstens zwei Leinwänden erhalten auf die Prämienpunkte, die mit Zuschauererfolg erreicht wurden, einen Bonus in Höhe von 20 Prozent.
- Die Prämienpunkte für den Zuschauererfolg können sich erhöhen, wenn ein Kino mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt.
-
- 100 Schulkinoveranstaltungen im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen deutscher, europäischer oder künstlerisch-kreativer Kinderfilm im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen Dokumentarfilm im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen Kurzfilm im Vorjahr,
- 50 Vorstellungen Repertoirefilm im Vorjahr,
- Originär kuratierte Filmreihe: vier im Vorjahr,
- Originär kuratierter Kurzfilmabend: 12 im Vorjahr,
- Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen: 12 im Vorjahr.
-
- Für Kinos mit höchstens zwei Leinwänden reduziert sich die genannte Anzahl der erforderlichen Veranstaltungen, Vorstellungen, Abende oder Filmreihen jeweils um die Hälfte.
- Die mehrfache Berücksichtigung einer Filmvorstellung oder der Durchführung einer Veranstaltung ist nicht möglich. Das Kino muss die Vorstellung oder Veranstaltung einem bestimmten Kriterium zuweisen.
Begriffsbestimmungen
Deutsche und europäische Filme sind programmfüllende Filme, welche mehrheitlich von einem oder mehreren Herstellern mit Wohnsitz oder Sitz in einem oder mehreren am MEDIA-Programm von Creative Europe teilnehmenden Ländern produziert und unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten aus diesen Staaten hergestellt worden sind.
Künstlerisch-kreative Filme sind
a) programmfüllende Filme, die im Rahmen der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes Projektentwicklungsförderung, Produktionsförderung, Verleihförderung erhalten haben*,
b) programmfüllende Filme, die eine Talentfilmförderung des Kuratoriums junger deutscher Film erhalten haben und
c) programmfüllende Filme, die Erfolge bei Festivals oder Preise erzielt haben. Die zu berücksichtigenden Festivals und Preise ergeben sich aus § 64 Absatz 2 Satz 1 Filmförderungsgesetz (FFG) in Verbindung mit dem Anhang der Richtlinie D.1 der Filmförderungsanstalt . Nicht berücksichtigt werden Erfolge bei den in der D.1-Richtlinie genannten Nachspielfestivals und Erfolge, die erst nach Ende der Antragsfrist erzielt wurden.
* Die Richtlinie der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes ist am 31.03.2025 in Kraft getreten. Die Regelung gilt auch für programmfüllende Filme, die eine entsprechende Förderung der zuvor gewährten kulturellen Filmförderung des BKM, die teilweise am 31.12.2024 außer Kraft getreten ist, erhalten haben.
Höhe der Prämie
Die Mittel aus der Kinoprogrammprämie werden in dem Verhältnis verteilt, in dem die Prämienpunkte der einzelnen Kinos zueinanderstehen.
Die Prämie beträgt höchstens 1,50 Euro pro Prämienpunkt und maximal 150.000 Euro pro Kino.
Antragstellung
Anträge für die Kinoprogrammprämie können voraussichtlich ab November 2025 über das FFA-Serviceportal gestellt werden.
Zum FFA-Serviceportal
Anträge bequem stellen und verwalten.
Falls Sie Probleme bei der Registrierung haben sollten, steht für technische Fragen eine FFA-Hotline (030 27 577-599) bzw. eine Service-E-Mail (portalservice@ffa.de) zur Verfügung. Die FFA-Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr erreichbar.
Die FFA bietet Online-Sammelberatungstermine (Webinare) mit eine*r Förderreferent*in über Microsoft Teams an. Diese Termine werden auf der FFA-Website veröffentlicht. In den Beratungen werden allgemeine Fragen zur Förderung sowie technische Fragen zum Antragsportal beantwortet.
Wenn Sie keine allgemeine oder technische Frage haben, sondern eine individuelle Beratung zu Ihrem Projekt erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die für Kinoförderung zuständigen Förderreferent*innen.
Webinare zur Kinoprogrammprämie des Bundes
Webinare: Liebling Kino - Kinoprogrammprämie des Bundes
Dienstag, 04.11.2025 / 15:00 Uhr
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 384 207 195 012
Passwort: Cc25EL6B
Mittwoch, 05.11.2025 / 12:00 Uhr
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 367 093 530 164 3
Passwort: sh3C6YT2
Freitag, 07.11.2025 / 10:00 Uhr
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 343 023 739 185 0
Passwort: 2T9q3nh6
Dienstag, 11.11.2025 / 14:00 Uhr
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 341 367 746 452 5
Passwort: PL97uT9A
Mittwoch, 12.11.2025 / 10:00 Uhr
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 378 748 213 915 2
Passwort: Pg9Dh73V
FAQ - Fragen & Antworten
Liebling Kino - Kinoprogrammprämie des BKM
Ziel der „Kinoprogrammprämie“ ist es, die Sichtbarkeit des deutschen und europäischen Kinofilms in ganz Deutschland zu steigern sowie zur bundesweiten Verbreitung von Kinofilmen mit künstlerisch-kreativer Qualität beizutragen. Ferner dient die Prämie dem Ziel, den Kulturort Kino in ganz Deutschland, insbesondere auch in der Fläche zu stärken und die Programmvielfalt der deutschen Kinos zu erhöhen.
Mit Hilfe eines Punktesystems werden die Leistungen der Kinos im Vorjahr anhand objektiv messbarer wirtschaftlicher und kultureller Kriterien bewertet und bei deren Erfüllung mit einer Prämie gewürdigt. Diese Leistungen beziehen sich auf die Sichtbarmachung deutscher, europäischer und künstlerisch-kreativer Filme sowie des Engagements in der Programmarbeit.
Betreibende der Kinos in Deutschland. Hierfür dient die FFA- Betreiber*innennummer sowie eine damit verknüpfte Kinonummer als Nachweis. Im Fall einer Kinoübernahme ist teilnahmeberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung das Kino betreibt.
Pro Jahr kann der/die Kinobetreibende pro Kino einen Antrag stellen. Im Falle eines Inhaberwechsels im laufenden bzw. im vorangegangenen Kinojahr melden Sie sich bitte vorab bei den zuständigen Förderreferent*innen der FFA.
Anträge, die mehrere Kinos umfassen oder nur einzelne Leinwände eines Kinos mit mehreren Leinwänden, können nicht berücksichtigt werden.
1. Log-In Daten für das Service-Portal
2. Erforderlich kinobezogene Daten:
- Standort des Kinos (Adresse)
- Anzahl der Leinwände des Kinos,
- Zuschauer*innenzahlen des Kinos im Vorjahr insgesamt
- Zuschauer*innenzahlen des Kinos im Vorjahr für deutsche und europäische Filme insgesamt,
- Zuschauer*innenzahlen des Kinos im Vorjahr für künstlerisch-kreative Filme insgesamt,
- Zuschauer*innenzahlen des Kinos im Vorjahr für Filme, die als deutsch oder europäisch und auch als künstlerisch-kreativ gelten (Schnittmenge)
- Angabe, ob das Kino im Vorjahr einen Kinoprogrammpreis des BKM erhalten hat
- Angabe, ob kulturelle Booster-Kriterien geltend gemacht werden und wenn ja, welche.
3. Welche Nachweise sind erforderlich?
Zusätzlich zu den Angaben müssen Sie Nachweise im Service Portal hochladen:
Als Beleg für den Kinoprogrammpreis gilt ein Scan (PDF) der Urkunde.
Als Beleg für die Angaben hinsichtlich der Zuschauer*innenzahlen wird ausschließlich eine Excel-Tabelle akzeptiert, welche eine von der FFA vorgegebene Formatierung hat. Voraussichtlich hat Ihr(e) Kassensystemanbieter*in diese Vorlage bereits als Report im System integriert. Wenden Sie sich deshalb gegebenenfalls bitte vor Einreichung direkt an Ihre(n) Kassensystemanbieter*in, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Vorlage für diese Excel-Tabelle finden Sie hier:
Als Belege für die unterschiedlichen Kategorien des kulturellen Boosters wird jeweils eine Auflistung der Veranstaltungen mit Datum, Beschreibung des Inhalts und Nennung der entsprechenden Filmtitel benötigt. Zusätzlich können u.a. Kopien der Programmhefte, Screenshots von Einträgen auf Social Media und Fotos eingereicht werden.
Ein Kino muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sitz des Kinos in einem Bundesland mit eigenem Kinoförderprogramm
Das Kino muss seinen Sitz in einem Bundesland haben, in dem eine der jeweiligen Kinolandschaft angemessene Förderung der im jeweiligen Bundesland betriebenen Kinos bereitgestellt wird. Dazu zählen sowohl investive Kinoförderprogramme als auch die von den Bundesländern verliehenen Kinoprogrammpreise.
2. Nachweis der Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit des Betriebs muss nachgewiesen und auf dieser Basis die Nachhaltigkeit der Förderung gewährleistet werden. Die Wirtschaftlichkeit wird in der Regel vermutet, wenn ein Kino durchschnittlich 275 Vorführungen und mindestens neun Monate fortlaufenden Spielbetrieb in den letzten zwei Kalenderjahren nachweisen kann.
Beispiel:
Berechnung des Nachweises der Wirtschaftlichkeit
| Vorführungen im ersten Jahr | 245 |
| Vorführungen im zweiten Jahr | 327 |
| Vorführungen insgesamt | 572 |
Berechnung:
572 Vorführungen / 2 Jahre Mittelwert
| Mittelwert | 286 |
Ergebnis:
Da der Nachweis der Wirtschaftlichkeit in der Regel bei einem Durchschnittswert von mindestens 275 Vorführungen im Jahr vermutet wird, gilt dieser im vorliegenden Beispiel als erfüllt.
Wenn die Wirtschaftlichkeit nicht aufgrund der durchschnittlich 275 Vorführungen im Jahr vermutet werden kann, ist die Wirtschaftlichkeit mit anderen Nachweisen plausibel zu machen. Dazu zählen unter anderem betriebswirtschaftliche Auswertungen, Jahresspielpläne oder Programmkonzepte, die die Bedeutung des Kinos für die Region verdeutlichen. Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
3. Berechnung der Zuschauer*innenanteile
Der Zuschauer*innenanteil eines Kinos für deutsche, europäische und künstlerisch-kreative Filme an der im zurückliegenden Kalenderjahr erreichten Gesamtzuschauer*innenzahl muss die folgenden Schwellenwerte erreichen:
a. 40 % für Kinos mit Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohner*innen
b. 50 % für Kinos mit Sitz in einer Gemeinde, die über 50.000 bis maximal 500 000 Einwohner*innen hat,
c. 60 % für Kinos mit Sitz in einer Gemeinde, die über 500 000 Einwohner*innen hat.
Maßgeblich hierfür ist das Gemeindeverzeichnis zum aktuellen Gebietsstand der Gemeinden am 31.12.2023 mit der fortgeschriebenen Fläche und Bevölkerung am 31.12.2023 des Statistischen Bundesamtes. Die aktuellen Daten werden im FFA-Service Portal bei der Antragsstellung durch die Auswahl der Gemeinde automatisch eingespielt.
Die Anteile werden pro Kino aus den Summen aller Leinwände berechnet.
Wurde das Kino im Vorjahr mit dem Kinoprogrammpreis der BKM ausgezeichnet, gilt der Schwellenwert als erreicht.
Beispiel für die Errechnung der notwendigen Zuschauer*innenanteile zur Teilnahme
Für das Erreichen der Berechnungsschwellen sind die Zuschauer*innenanteile ausschlaggebend, die auf deutsche, europäische sowie auf künstlerisch-kreative Filme entfallen. Zuschauer*innen für Filme, die sowohl deutsch oder europäisch und künstlerisch-kreativ qualifizieren, werden nur einmal gezählt, keine doppelte Punktzahl bei der Erreichung der notwendigen Zuschauer*innenanteile.
| 1. | Kino mit Sitz in Gemeinde > 500.000 Einwohner*innen | |||
| Zuschauer*innen insgesamt in 2024: | 10.000 | 100,00% | ||
| Notwendige Schwelle | 6.000 | 60,00% | Zuschauer*innen für deutsche, europäische und künstlerisch-kreative Filme | |
| Kinoprogrammpreis BKM erhalten | nein | 0,00% | ||
| tatsächliche Zuschauer*innen für deutsche und europäische Filme: | 5.500 | |||
| tatsächliche Zuschauer*innen für künstlerisch-kreative Filme: | 2.200 | |||
| aber davon 1500 Zuschauer*innen , die sowohl als deutsch und europäisch als auch als künstlerisch-kreativ qualifizieren. | -1.500 | doppelte Zuschauer*innen (Schnittmenge), daher abzuziehen |
||
| Ergebnis: Zuschauer*innenberechnung | 6.200 | 62,00% | ||
| Ergebnis | 6.200 | 62,00% | Ergebnis: Teilnahmeberechtigung belegt | |
| 2. | Kino mit Sitz in Gemeinde =< 50.000 Einwohner*innen | |||
| Zuschauer*innen insgesamt in 2024: | 10.000 | 100% | ||
| Notwendige Schwelle | 4.000 | 40% | Zuschauer*innen für deutsche, europäische und künstlerisch-kreative Filme | |
| Kinoprogrammpreis BKM erhalten | nein | 0,00% | ||
| tatsächliche Zuschauer*innen für deutsche und europäische Filme: | 3.000 | |||
| tatsächliche Zuschauer*innen für künstlerisch-kreative Filme: | 1.000 | |||
| aber davon 150 Zuschauer*innen , die sowohl als deutsch und europäisch als auch als künstlerisch-kreativ qulkifizieren. | -150 | doppelte Zuschauer*innen (Schnittmenge), daher abzuziehen |
||
| Ergebnis: Zuschauer*innenberechnung | 3.850 | 38,50% | ||
| Ergebnis | 3.850 | 38,50% | Ergebnis: keine Teilnahmeberechtigung | |
| 3. | Kino mit Sitz in Gemeinde über 50.000 bis 500.000 Einwohner*innen | |||
| Zuschauer*innen insgesamt in 2024: | 10.000 | 100% | ||
| Notwendige Schwelle | 5.000 | 50% | Zuschauer*innen für deutsche, europäische und künstlerisch-kreative Filme | |
| Kinoprogrammpreis BKM erhalten | ja | 50,00% | ||
| tatsächliche Zuschauer*innen für deutsche und europäische Filme: | 3.000 | |||
| tatsächliche Zuschauer*innen für künstlerisch-kreative Filme: | 1.000 | |||
| aber davon 150 Zuschauer*innen , die sowohl als deutsch und europäisch als auch als künstlerisch-kreativ qulkifizieren. | -150 | doppelte Zuschauer*innen (Schnittmenge), daher abzuziehen |
||
| Ergebnis: Zuschauer*innenberechnung | 3.850 | 38,50% | ||
| Ergebnis | 50,00% | Ergebnis: Teilnahmeberechtigung anhand des Kinoprogrammpreis BKM belegt | ||
Ein programmfüllender Film gemäß Teilnahmebedingungen ist ein Film, der eine Vorführdauer von mindestens 59 Minuten hat. Der Film muss angemessen im inländischen Kino ausgewertet worden sein oder eine angemessene Kinoauswertung im Inland vorsehen.
Filme, die verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten, einen pornographischen oder gewaltverherrlichenden Schwerpunkt haben oder offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen, sind keine programmfüllenden Filme im Sinne dieser Teilnahmebedingungen.
Deutsche und europäische Filme sind programmfüllende Filme, welche mehrheitlich von einem oder mehreren Herstellern mit Wohnsitz oder Sitz in einem oder mehreren am MEDIA-Programm von Creative Europe teilnehmenden Ländern produziert und unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten aus diesen Staaten hergestellt worden sind.
Künstlerisch-kreative Filme sind
a) programmfüllende Filme, die im Rahmen der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes Projektentwicklungsförderung, Produktionsförderung, Verleihförderung erhalten haben*,
b) programmfüllende Filme, die eine Talentfilmförderung des Kuratoriums junger deutscher Film erhalten haben und
c) programmfüllende Filme, die Erfolge bei Festivals oder Preise erzielt haben. Die zu berücksichtigenden Festivals und Preise ergeben sich aus § 64 Absatz 2 Satz 1 Filmförderungsgesetz (FFG) in Verbindung mit dem Anhang der Richtlinie D.1 der Filmförderungsanstalt. Nicht berücksichtigt werden Erfolge bei den in der D.1-Richtlinie genannten Nachspielfestivals und Erfolge, die erst nach Ende der Antragsfrist erzielt wurden.
* Die Richtlinie der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes ist am 31.03.2025 in Kraft getreten. Die Regelung gilt auch für programmfüllende Filme, die eine entsprechende Förderung der zuvor gewährten kulturellen Filmförderung des BKM, die teilweise am 31.12.2024 außer Kraft getreten ist, erhalten haben.
Die Basis für die entsprechende Zuordnung und Markierung der gespielten Filme ist eine verbindliche Filmliste, welche jährlich aktualisiert und vor dem Einreichzeitraum auf der Website der FFA veröffentlicht wird.
Eine individuelle Recherche durch die Antragstellenden, ob ein Film die Kriterien erfüllt, ist nicht notwendig. Eingereichte Filmlisten mit abweichenden Kennzeichnungen oder Bezügen zu anderen Quellen haben keine Gültigkeit und können nicht berücksichtigt werden.
Vor Veröffentlichung der verbindlichen Filmliste, wird auf der Website der FFA eine vorläufige Fassung der Filmliste veröffentlicht. Diese Filmliste markiert alle gewerteten Filme aus dem Vorjahresfilmprogramm.
Sollten Filme enthalten sein, die nicht als deutsche, europäische und/oder künstlerisch-kreative Filme ausgewiesen, bzw. sollten Filme gänzlich fehlen, welche im Vorjahr im Kino gespielt wurden und die vorab genannten Kriterien erfüllen, können diese Filme in einem von der FFA bekannt gegebenen Zeitraum nachgemeldet werden. Für die Bearbeitung Ihrer Mitteilung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- deutscher Filmtitel & Originalfilmtitel,
- Angabe zur nicht markierten Kategorie
- Produktionsjahr
- Starttermin
- Nachweis für die Herstellungsländer mit eindeutigem Quellenverweis
- Nachweis für das Abspiel auf den Festivals gemäß Richtlinie D.1 mit eindeutigem Quellenverweis
Umfasst die Nachmeldung mehrere Filme, soll sie in Form einer Exceltabelle mit den o. g. Angaben erfolgen. Die FFA prüft, ob der nachgereichte Film die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Liste erfüllt, wenn dafür hinreichende Angaben und Nachweise erbracht wurden. Nach Ablauf des Ergänzungszeitraums wird die Liste von der FFA für verbindlich erklärt. Ergänzungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, bleiben für die Bewertung der Besucherzahlen und die Punktevergabe im laufenden Teilnahmejahr unberücksichtigt.
Die Kinoprogrammprämie wird durch die FFA abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt einmal pro Jahr. Die Termine und Fristen werden auf der Website der FFA veröffentlicht. Anträge können Sie über das Service-Portal der FFA stellen.
Falls Sie noch keinen Account im Service-Portal haben, müssen sie sich dort einmalig registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung Zeit erfordert, da sie mit einer Gegenprüfung durch die FFA verbunden ist. Sie ist jederzeit möglich und es empfiehlt sich, diese durchzuführen, bevor der Einreichzeitraum zur Antragstellung beginnt.
Prämienpunkte erhalten Kinos für den Zuschauererfolg mit deutschen, europäischen und künstlerisch-kreativen Filmen.
Erhöht werden können die Prämienpunkte, wenn das Kino nicht mehr als 2 Leinwände hat sowie anhand von bestimmten Kriterien für besondere kulturelle Programmarbeit.
Das Kino muss mindestens 2500 Prämienpunkte erreichen, damit es mit der Kinoprogrammprämie ausgezeichnet wird.
Die Berechnung der Prämienpunkte erfolgt automatisiert im Service-Portal der FFA anhand von erforderlichen Angaben im Prozess der Antragstellung. Die Anzahl der erreichten Prämienpunkte lt. Antrag, also vorbehaltlich der Prüfung und Anerkennung durch die FFA, wird Ihnen dort angezeigt.
Die Berechnung der Prämienpunkte erfolgt in drei Stufen:
1. Zuschauer*innenerfolge:
- pro Zuschauer*in von deutschen und europäischen Filmen: 1 Prämienpunkt,
- pro Zuschauer*in von künstlerisch-kreativen Filmen: 2 Prämienpunkte,
- Filme, die beide Kriterien erfüllen, erhalten 3 Prämienpunkte pro Zuschauer*in.
2. Leinwandfaktor:
Für Kinos mit höchstens zwei Leinwänden erhöhen sich die durch den Zuschauer*innenerfolg erreichten Punkte automatisch um 20 %.
3. Besondere kulturelle Programmarbeit („Kultureller Booster“):
Erfüllt ein Kino mindestens zwei der folgenden Kriterien der kulturellen Programmarbeit, erhöhen sich die durch den Zuschauer*innenerfolg sowie Leinwandfaktor erreichten Prämienpunkte um weitere 20 % pro erfülltes Kriterium. Es können bis zu fünf Kriterien anerkannt werden.
Die Kriterien sind:
- 100 Schulkinoveranstaltungen im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen deutscher, europäischer oder künstlerisch-kreativer Kinderfilm im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen Dokumentarfilm im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen Kurzfilme im Vorjahr,
- 50 Vorstellungen Repertoirefilm im Vorjahr,
- Originär kuratierter Kurzfilmabend: 12 im Vorjahr,
- Originär kuratierte Filmreihe: vier im Vorjahr,
- Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen: 12 im Vorjahr.
Bei Kinos mit höchstens zwei Leinwänden reduziert sich die Anzahl der jeweils erforderlichen Veranstaltungen, Vorstellungen, Abende oder Filmreihen jeweils um die Hälfte.
Die mehrfache Berücksichtigung einer Filmvorstellung oder der Durchführung einer Veranstaltung ist nicht möglich. Diese muss das Kino einem bestimmten Kriterium zuweisen.
Beispiel einer Berechnung der Prämienpunkte durch die FFA:
| Angaben zum Kino / antragsrelevante Angaben: | |||
| Anzahl der Leinwände des Kinos | 2 | ||
| Zuschauer*innen für deutsche und europäische Filme im Vorjahr insgesamt. | 4.500 | ||
| Zuschauer*innen für künstlerisch-kreative Filme im Vorjahr insgesamt. | 1.300 | ||
| Angaben zum kulturellen Booster | |||
| Schulkinoveranstaltung | 55 | ||
| Repertoirefilmvorstellungen | 60 | ||
| Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen | 7 | ||
| 1. Wie berechnet sich der Zuschauer*innenerfolg? | |||
| Zuschauer*innen für deutsche und europäische Filme insgesamt (1 Punkt pro Zuschauer*in) | 4.500 | x 1 | 4.500 |
| Zuschauer*innen für künstlerisch-kreative Filme insgesamt (2 Punkte pro Zuschauer*in) | 1.300 | x 2 | 2.600 |
| Prämienpunkte für den Zuschauer*innenerfolg: | 7.100 | ||
| 2. Wie berechnet sich der Leinwandfaktor? | |||
| Anzahl der Leinwände des Kinos | 2 | ||
| bei Kinos mit bis zu maximal 2 Leinwänden werden die Prämienpunkte für den Zuschauer*innenerfolg um 20% erhöht | |||
| Prämienpunkte für den Zuschauer*innenerfolg | 7.100 | ||
| Prämienpunkte inklusive Leinwandfaktors | 7.100 | x 1,2 | 8.520 |
| 3. Wie berechnet sich der kulturelle Booster? | |||
| Schulkinoveranstaltung | 55 | ||
| Repertoirefilmvorstellungen | 60 | ||
| Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen | 7 | ||
| Anzahl geltend gemachter Booster-Kriterien | 3 | ||
| Erfüllt ein Kino mindestens zwei der Kriterien der kulturellen Programmarbeit, erhöhen sich die durch den Zuschauer*innenerfolg sowie Leinwandfaktor erreichten Prämienpunkte um weitere 20 % pro erfülltes Kriterium. Es können bis zu fünf Kriterien anerkannt werden. |
|||
| Prämienpunkte nach Berechnung des Leinwandfaktors | 8.520 | ||
| Prämienpunkte inklusive kultureller Boosters | 8.520 | x 1,6 | 13.632 |
| Das Kino erreicht laut Angaben zur Antragseinreichung insgesamt 13.632 Prämienpunkte | |||
Schulkinoveranstaltungen
Kinderfilm
Kurzfilm
Repertoirefilm
Eine Filmreihe
Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen
Nach Prüfung aller Anträge durch die FFA werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch die Gesamtzahl der von allen antragstellenden Kinos erreichten Prämienpunkten geteilt. Der so errechnete Punktwert multipliziert mit der von einem Kino erreichten Punktezahl ergibt die Höhe der Kinoprogrammprämie für dieses Kino.
Die Prämienhöhe ist durch Kappungsgrenzen beschränkt. Sie darf höchstens 1,50 Euro pro Besucher*in der deutschen, europäischen und künstlerisch-kreativen Filmen und maximal 150.000 Euro pro Kino betragen.
Erst nachdem alle Anträge von der FFA geprüft und bewertet worden sind, kann der Punktwert ermittelt werden. Nach Berechnung des Punktwerts können die finalen Berechnungen pro Antrag erstellt werden. Somit müssen Sie hier mit einem gewissen zeitlichen Versatz zwischen Antragstellung und Auszeichnung sowie Auszahlung rechnen.
Der Erhalt der Kinoprogrammprämie gilt als Einnahme. Über die Versteuerungspflicht informieren Sie sich am besten bei Ihrem/Ihrer Steuerberater*in.
Ausschließlich für den Betrieb des mit der Prämie ausgezeichneten Kinos, insbesondere für die Finanzierung der kulturellen Programmarbeit, nämlich die Finanzierung von
- Kosten für Programmgestaltung und Kuratierung
- Kosten für programmbezogene Veranstaltungen und Begleitprogramm
- Programmbezogene Werbemaßnahmen
- Technische Infrastruktur
- Erforderliche Büroausstattung
- Betriebskosten.
Die Kinoprogrammprämie kann auch zur Mitfinanzierung investiver Maßnahmen eingesetzt werden, die bereits anteilig durch andere öffentliche Mittel wie z. B. FFA- oder Länderförderungen finanziert werden. Die Prämienmittel sollten als solche kenntlich gemacht werden.
Die Kinoprogrammprämie darf nicht für Maßnahmen verwendet werden, die bereits vollständig aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Ihr Antrag auf Teilnahme an der Vergabe der Kinoprogrammprämie beinhaltet neben den benötigten Kontodaten auch eine Selbstverpflichtungserklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der Prämie. Somit wird die Prämie nach positiver Entscheidung der FFA im Rahmen der Auszeichnung direkt ausgezahlt.
Die Kinoprogrammprämie ist innerhalb von zwei Jahren nach der Auszahlung zu verwenden. Die in diesem Zeitraum nicht verwendeten Beträge werden von der FFA zurückgefordert.
Die Prämie kann für Ausgaben verwendet werden, die nach der Auszahlung begonnen wurden, bitte beachten Sie hier insbesondere bei investiven Maßnahmen, dass auch eine Auftragsbestätigung als Beginn der Maßnahme zählt.
Bei einer Übernahme des Kinobetriebs kann die Kinoprogrammprämie an den Nachfolgebetrieb weitergegeben werden. Die Voraussetzung dafür ist eine Selbstverpflichtungserklärung des/der Nachfolger*in zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel.
Liegt die Erklärung bis zum Ablauf des Verwendungszeitraums nicht vor, muss die FFA die Prämie ganz oder teilweise zurückfordern.
Im Fall der Kinoübernahme wenden Sie sich zeitnah an die zuständigen Förderreferent*innen der FFA.
Sie müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Auszeichnung mit der Kinoprogrammprämie einen Bericht über die zweckentsprechende Verwendung vorlegen. Dieser Verwendungsnachweis wird digital über das Service-Portal der FFA erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die FFA Sie auffordern kann, die Verwendung der Mittel anhand von Nachweisen (Bsp. Rechnungen) zu belegen.