Liebling Kino – Kinoprogrammprämie des Bundes
„Liebling Kino“ ist die Kinoprogrammprämie des Bundes. Mit dieser Prämie zeichnet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hochwertige Jahresfilmprogramme von Kinos in Deutschland aus.
Die Auswahl der Preisträgerinnen erfolgt über ein automatisiertes Verfahren auf Grundlage eines referenzbasierten Punktesystems. Die Prämie wird auf Antrag gewährt, wenn ein Kino mindestens 2.500 Prämienpunkte erreicht hat.
Prämienpunkte werden für Zuschauererfolge mit deutschen, europäischen und künstlerisch-kreativen Filmen, dem Leinwandfaktor und der besonderen kulturellen Programmarbeit ermittelt.
Verbindliche Grundlage für die Teilnahme ist eine Filmliste. Die Filmliste enthält alle gemeldeten programmfüllenden Filme, die 2024 in Deutschland im Kino gespielt wurden und die mindestens eines der beiden folgenden Merkmale erfüllen: deutsch, europäisch und/oder künstlerisch-kreativ.
Die Filmliste wird in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.
Kriterien
- Der Zuschauererfolg eines Kinos für deutsche und europäische Filme entspricht der Besucherzahl für diese Filme im Vorjahr.
- Der Zuschauererfolg eines Kinos für künstlerisch-kreative Filme entspricht der doppelten Besucherzahl für diese Filme im Vorjahr.
- Zuschauererfolge für die oben genannten Filmkategorien werden zusammengezählt.
- Kinos mit höchstens zwei Leinwänden erhalten auf die Prämienpunkte, die mit Zuschauererfolg erreicht wurden, einen Bonus in Höhe von 20 Prozent.
- Die Prämienpunkte für den Zuschauererfolg können sich erhöhen, wenn ein Kino mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt.
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- 100 Schulkinoveranstaltungen im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen deutscher, europäischer oder künstlerisch-kreativer Kinderfilm im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen Dokumentarfilm im Vorjahr,
- 100 Vorstellungen Kurzfilm im Vorjahr,
- 50 Vorstellungen Repertoirefilm im Vorjahr,
- Originär kuratierte Filmreihe: vier im Vorjahr,
- Originär kuratierter Kurzfilmabend: 12 im Vorjahr,
- Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen: 12 im Vorjahr.
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- Für Kinos mit höchstens zwei Leinwänden reduziert sich die genannte Anzahl der erforderlichen Veranstaltungen, Vorstellungen, Abende oder Filmreihen jeweils um die Hälfte.
- Die mehrfache Berücksichtigung einer Filmvorstellung oder der Durchführung einer Veranstaltung ist nicht möglich. Das Kino muss die Vorstellung oder Veranstaltung einem bestimmten Kriterium zuweisen.
Begriffsbestimmungen
Deutsche und europäische Filme sind programmfüllende Filme, welche mehrheitlich von einem oder mehreren Herstellern mit Wohnsitz oder Sitz in einem oder mehreren am MEDIA-Programm von Creative Europe teilnehmenden Ländern produziert und unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten aus diesen Staaten hergestellt worden sind.
Künstlerisch-kreative Filme sind
a) programmfüllende Filme, die im Rahmen der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes Projektentwicklungsförderung, Produktionsförderung, Verleihförderung erhalten haben*,
b) programmfüllende Filme, die eine Talentfilmförderung des Kuratoriums junger deutscher Film erhalten haben und
c) programmfüllende Filme, die Erfolge bei Festivals oder Preise erzielt haben. Die zu berücksichtigenden Festivals und Preise ergeben sich aus § 64 Absatz 2 Satz 1 Filmförderungsgesetz (FFG) in Verbindung mit dem Anhang der Richtlinie D.1 der Filmförderungsanstalt . Nicht berücksichtigt werden Erfolge bei den in der D.1-Richtlinie genannten Nachspielfestivals und Erfolge, die erst nach Ende der Antragsfrist erzielt wurden.
* Die Richtlinie der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes ist am 31.03.2025 in Kraft getreten. Die Regelung gilt auch für programmfüllende Filme, die eine entsprechende Förderung der zuvor gewährten kulturellen Filmförderung des BKM, die teilweise am 31.12.2024 außer Kraft getreten ist, erhalten haben.
Höhe der Prämie
Die Mittel aus der Kinoprogrammprämie werden in dem Verhältnis verteilt, in dem die Prämienpunkte der einzelnen Kinos zueinanderstehen.
Die Prämie beträgt höchstens 1,50 Euro pro Prämienpunkt und maximal 150.000 Euro pro Kino.
Antragstellung
Anträge für die Kinoprogrammprämie können voraussichtlich ab November 2025 über das FFA-Serviceportal gestellt werden.
Zum FFA-Serviceportal
Anträge bequem stellen und verwalten.
Falls Sie Probleme bei der Registrierung haben sollten, steht für technische Fragen eine FFA-Hotline (030 27 577-599) bzw. eine Service-E-Mail (portalservice@ffa.de) zur Verfügung. Die FFA-Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr erreichbar.