Einmalige Sonderförderung 2025: Kinoreferenzförderung
§ 2 Nr. 1 FFG i.V.m. § 3 Abs 2 FFG
Kinobetreiber*innen, die in diesem Jahr eine einmalige Sonderförderung von Kinos für 2025 über §§2 Nr. FFG i.V.m. 3 Abs 2 FFG: Kinoreferenzförderung beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Nachweise im Zeitraum vom 31. März 2025 bis zum 13. April 2025 online bei der FFA einreichen.
Der Link zur Beantragung wird zeitnah hier freigeschaltet.
Anträge, die bei der FFA zu diesem Termin nicht online gestellt wurden, können bei der Ausschüttung der Referenzmittel nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist innerhalb von 5 Tagen nach Online-Antragstellung unterschrieben (und ohne Nachweise) einzureichen an die
Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Nachzuweisen ist für das Jahr 2024 pro Leinwand ein Besuchsanteil von mindestens
- 45,62 Prozent für deutsche Filme und Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz
und/oder
- 36,03 Prozent für deutsche Filme (nationale und internationale Koproduktionen)
Basis (100 Prozent) für die Berechnung ist die Gesamtbesuchszahl pro Leinwand.
Pro Betreiber*in kann nur ein Antrag für seine*ihre Leinwände eingereicht werden.
Weitere Informationen zur einmaligen Sonderförderung von Kinos 2025:
Webinar zur Kinoförderung 2025 und zur Sonderförderung nach §2 FFG
Das Team der Kinoförderung bietet am 31. März 2025 eine Beratung zur Antragstellung nach dem neuen Filmförderungsgesetz (FFG 2025) an. Im Webinar geben wir einen Überblick über den Antragsprozess und die wesentlichen Änderungen durch die Novellierung des Filmförderungsgesetzes.
Themenschwerpunkte:
• Novellierung des FFG – Was ist neu in der Kinoförderung?
• Infos zur Antragstellung – Kinoförderung sowie Sonderförderung Kino nach §2 FFG
• Fragen?
Eine Anmeldung ist für das Webinar nicht erforderlich. Wählen Sie sich bei Interesse gern über den Link zur digitalen Konferenz per Microsoft Teams ein:
Webinar zur Kinoförderung und zur Sonderförderung nach §2 FFG
Montag, 31. März 2025, 14 – 15.30 Uhr
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 391 987 379 535
Kennung: mN2nu6QM
Antragseinreichung ab: | Antragseinreichung bis |
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31.03.2025 | 13.04.2025 |