Übergangsförderung 2025: Selektive Produktionssonderförderung

§ 150 Absatz 6 Satz 2 FFG

Für Produktionsunternehmen, die im Jahr 2025 keinen Anspruch auf Referenzförderung haben, hat die FFA eine einmalige selektive Übergangsförderung eingerichtet.

Ab sofort können Anträge auf diese Produktionssonderförderung gem. § 150 Abs. 6 S. 2 FFG gestellt werden.

Einreichfrist ist der 26.05.2025.

Die Kommissionssitzung findet voraussichtlich am 14.07.2025 statt.

Eine Widerspruchssitzung ist für die zweite Jahreshälfte 2025 vorgesehen.

Die Übergangsförderung wird als selektive Förderung (mit den bisherigen Antragsvoraussetzungen der §§ 59 ff. FFG 2024 bzw. alte D.1 RL – jetzt in §§ 2 ff. der D. 2 RL) vergeben, die entsprechende Kommission wird für ein Jahr fortgeführt. Es stehen Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro für das Jahr 2025 zur Verfügung.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Förderkriterien:

  1. Kein Anspruch auf Referenzförderung im Jahr 2025.
  2. In der Zeit von 2017 bis Ende 2024 muss das zu fördernde Unternehmen mindestens zwei deutsche Kinofilme (Spielfilme, Dokumentarfilme etc.) herausgebracht haben.
  3. Von diesen zwei Filmen muss mindestens ein Film eine Projektfilmförderung von der FFA erhalten haben.
  4. Die Förderung wird zur Abwendung unbilliger Härten beantragt, d.h. die Finanzierung des Filmprojekts muss gefährdet sein und nachgewiesen werden (z.B. durch Nachweise für drohende wirtschaftliche Nachteile ohne die Förderung, Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, Unmöglichkeit der Verschiebung des Projektes bzw. der rechtzeitigen Akquirierung anderer finanzieller Mittel).
  5. Pro Unternehmen kann im Rahmen der Übergangsförderung nur ein Projekt gefördert werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten verlinkten Merkblatt.

Zum Antragstool

Stellen Sie hier Ihren Antrag für die Übergangsförderung Produktion.

Einreichung bis Sitzung am
26.05.2025 14.07.2025
[vorläufiger Termin]

Kontakt

Nadja Jumah

Teamleitung

Tel.: 030 27577-419

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Sonja Halbherr

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-429

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Manuela Mildner

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-414

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