Erlösabrechnung

Produzent*innen, Verleihe und Programmanbieter*innen, die von der FFA Förderung in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens erhalten haben, sind zur regelmäßigen Meldung Ihrer Erlöse verpflichtet. Nachfolgend finden Sie Informationen zur richtigen Abrechnung und die entsprechenden Abrechnungsformulare.

Erlösabrechnung für Produzenten, Verleiher und Programmanbieter

Produzent*innen, Verleihe und Programmanbieter*innen, der von der FFA Förderung in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens erhalten haben, sind zur Meldung ihrer Erlöse verpflichtet. Die erste Erlösabrechnung ist Voraussetzung für die Auszahlung der Schlussrate. Darüber hinaus ist jährlich per 31. Dezember an die FFA abzurechnen.

Für Ihre Erlösabrechnung nutzen Sie bitte das für die Förderart entsprechende Erlösformular und tragen dort alle Erlöse ein, die bisher bei Ihnen aus der Auswertung und Vermarktung des Films eingegangen sind. Bitte vergessen Sie nicht, die entsprechenden Nachweise wie Verleih- und Vertriebsabrechnungen beizufügen. Für weitere Hinweise zur Abrechnung Ihrer Erlöse sehen Sie sich unsere Fragen und Antworten zu den verschiedenen Erlösabrechnung an.

Die Verpflichtung zur Abrechnung und Rückzahlung des Darlehens erlischt zehn Jahre nach Kinostart.

Kontakt

Karin Pennartz

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-415

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