Exportbeitrag

Wird ein Film, der mit FFA- oder DFFF-Förderung entstanden ist, ins Ausland verkauft, muss der Hersteller einen sogenannten Exportbeitrag leisten. Dies gilt ebenfalls für Filme, die Referenzmittel generieren oder abrufen.

Die Höhe des Exportbeitrages richtet sich nach den Einnahmen, die der Film im Ausland erzielt und beträgt 1,5 Prozent des Nettoerlöses, maximal jedoch 50.000 Euro je Film. Als Nettoerlöse gelten die erzielten Lizenzerlöse im Ausland abzüglich der gesetzlich anerkannten Vertriebsprovision. Bei internationalen Koproduktionen gelten als Nettoerlöse die auf den deutschen Hersteller vertraglich entfallenden Erlösanteile aus der Verwertung der Auslandsrechte.

Exportbeitrag

Der Exportbeitrag dient unmittelbar zur Finanzierung der German Films Service + Marketing GmbH und ihrer Aufgaben.

Kontakt

Selay Esperling

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-420

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