Produktionsförderung für programmfüllende Filme und Folgevorhaben des Deutschen Filmpreises
Verleihförderung und Verleiherpreis
Produktionsförderung für Kurzfilme und Folgevorhaben des Deutschen Kurzfilmpreises
Alejandro Hernanz Last
Teamassistenz
Tel.: 030 27577-142
E-Mail: HernanzLast@ffa.de
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert im Rahmen der kulturellen Filmförderung die Entwicklung und Herstellung von programmfüllenden Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilmen sowie Kurzfilmen. Ziel der Förderung ist, den künstlerischen Rang des deutschen Films sowie dessen Vielfalt zu stärken.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen von majoritär deutsch finanzierten Produktionen. Je nach Projekt und Fördermaßnahme können bis zu 500.000 Euro, in Ausnahmefällen auch bis zu 1 Mio. Euro beantragt werden. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Geförderte Filmprojekte müssen anschließend im Kino herausgebracht werden. Die Förderentscheidungen der BKM beruhen auf Empfehlungen von unabhängigen Jurys.
Auch bei den Preisegeldern, die im Rahmen des Deutschen Filmpreises vergeben werden, handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Sie sind zweckgebunden und müssen für ein Folgevorhaben eingesetzt werden.
Ausführliche Informationen zur BKM-Filmproduktionsförderung und zu den Deutschen Filmpreis-Folgevorhaben mit allen Terminen, Anträgen und Ansprechpersonen finden Sie unter:
Lars-Christian Reiher
Förderreferent
Tel.: 030 27577-141
E-Mail: reiher@ffa.de
Die Verleihförderung der BKM ist ein wirksamer Beitrag zur Stärkung der Arthouse- und Programmkinos, die sich der Filmkunst verschrieben haben. Für den Verleih von künstlerisch anspruchsvollen deutschen Filmen kann die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Projektförderungshilfen gewähren. Zudem vergibt die BKM alljährlich für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme an bis zu drei Verleihfirmen einen Verleiherpreis mit einer Prämie von bis zu 75.000 Euro.
Ausführliche Informationen zur BKM-Verleihförderung und zum Verleiherpreis mit allen Terminen, Anträgen und Ansprechpartnern finden Sie unter:
Die BKM fördert im Rahmen der Produktionsförderung Kurzfilmprojekte mit einer Länge von höchstens 30 Minuten mit bis zu 30.000 Euro. Die Förderung schließt Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme mit ein. Um die Bedeutung des Kurzfilms für das Filmschaffen in Deutschland weiter zu unterstreichen vergibt die BKM zudem alljährlich den Deutschen Kurzfilmpreis an herausragende künstlerische und innovative Filme verschiedener Kategorien. Die Preisgelder des Deutschen Kurzfilmpreises müssen zweckgebunden für die Produktion einen neuen Kurz- oder Langfilms oder für projektvorbereitende Maßnahmen verwendet werden.
Ausführliche Informationen zur BKM-Kurzfilmförderung und zum Deutschen Kurzfilmpreis mit allen Terminen, Anträgen und Ansprechpartnern finden Sie unter:
URL: https://www.ffa.de/kulturelle-filmfoerderung-der-bkm.html?switchCSS=ffa_mobile