Einmalige selektive Übergangsförderung Produktion der FFA für 2025
Pressemitteilung vom 15.05.2025
Für Produktionsunternehmen, die im Jahr 2024 keinen deutschen Kinofilm neu herausgebracht haben und bei denen somit kein Anspruch auf Referenzförderung im Jahr 2025 besteht, hat die FFA eine einmalige selektive Übergangsförderung von insgesamt 4,5 Millionen Euro mit der bisherigen Kommission für Produktionsförderung eingerichtet.
Zur Abwendung unbilliger Härten – wenn die Finanzierung eines für 2025 geplanten Filmprojekts gefährdet ist – können diese Unternehmen einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro für höchstens ein Projekt beantragen.
Die Kommissionssitzung findet voraussichtlich am 14. Juli 2025 statt, die Einreichfrist endet am 26. Mai 2025.
Antragskriterien und weitere Voraussetzungen sind im unten verlinkten Merkblatt dargestellt.
Zum Download: Merkblatt zur Übergangsförderung Produktion nach § 150 Absatz 6 Satz 2 FFG 2025