FFA-Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme: Antragsschluss 31. Januar 2017

Pressemitteilung vom 17.01.2017

Produzenten für Lang- und Kurzfilme sowie Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2017 bei der FFA eingereicht haben. 

Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge und Unterlagen, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen an die

Filmförderungsanstalt Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin

für die Referenzproduktion- und Referenzabsatzförderung
bei Karin Pennartz, Tel. 030-27577-415 (Email: pennartz@ffa.de)

für Referenzkurzfilmförderung
bei Jürgen Schöler, Tel. 030-27577-417 (Email: schoeler@ffa.de).

 

Wovon sollen wir träumen @ ProU Producers United
Der letzte Walsänger @ Little Dream Pictures
Die Ältern @ Constantin
Ach, diese Lücke, diese entsetzliche Lücke @ Warner Bros.
Woodwalkers 2 @ STUDIOCANAL
Die drei ??? – Toteninsel @ Sony
Extrawurst @ STUDIOCANAL
Silent Friend @ Pandora
Checker Tobi 3 – Die heimliche Herrscherin der Erde @ MFA+ Filmdistribution
Der Medicus II @ Constantin
Die jüngste Tochter @ Alamode
Herz aus Eis @ Grandfilm
Zwei Staatsanwälte @ Progress Filmverleih
Bibi Blocksberg – Das große Hexentreffen @ LEONINE
Der Held vom Bahnhof Friedrichstraße @ X Verleih
Der geheimnisvolle Blick des Flamingos @ Filmreederei
Sentimental Value @ Plaion Pictures