In Kürze: Neue Kinoförderung des Bundes
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushalts wird der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf Grundlage eines referenzbasierten Punktesystems exzellente Jahresfilmprogramme von Kinos in Deutschland mit einer neu eingeführten Kinoförderung auszeichnen, die noch in diesem Jahr die Kinoförderung der FFA nach dem FFG ergänzen soll. Die Antragstellung über das Serviceportal der FFA ist für November geplant.
Die Teilnahmebedingungen werden zeitnah veröffentlicht.
Verbindliche Basis für die Auszeichnung ist die Filmliste, die alle programmfüllenden Filme enthält, die 2024 in Deutschland im Kino gespielt wurden, mit Kennzeichnung der förderwürdigen deutschen, europäischen und künstlerisch-kreativen Filme. Diese Liste wird voraussichtlich im Oktober 2025 als verbindliche Grundlage für die Teilnahme veröffentlicht.
Bereits jetzt können Sie hier eine Vorab-Fassung der Filmliste einsehen und diese auf Vollständigkeit prüfen.
Sollten Sie in der Vorab-Liste programmfüllende Filme bemerken, die nicht als deutsche, europäische und/oder künstlerisch-kreative Filme ausgewiesen sind, obwohl sie die Kriterien dafür erfüllen, können Sie uns per E-Mail eine Mitteilung mit Ihrem Hinweis schicken.
Für die Bearbeitung Ihrer Mitteilung sind folgende Angaben erforderlich:
- Filmtitel
- nicht markierte Kategorie
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Kategorie mit klaren Verweisen auf die Quellen.
Bitte senden Sie Ihre Mitteilung bis spätestens 28.09.2025 an kinoprogrammpraemie@ffa.de.
Die FFA prüft die von Ihnen gemeldeten Titel und wird diese bei Qualifizierung auf der Liste nachkennzeichnen. Meldungen nach dem 28.09.2025 können nicht mehr berücksichtigt werden.
Begriffsbestimmungen
Deutsche und europäische Filme sind programmfüllende Filme, welche mehrheitlich von einem oder mehreren Herstellern mit Wohnsitz oder Sitz in einem oder mehreren am MEDIA-Programm von Creative Europe teilnehmenden Ländern produziert und unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten aus diesen Staaten hergestellt worden sind.
Künstlerisch-kreative Filme sind
a) programmfüllende Filme, die im Rahmen der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes Projektentwicklungsförderung, Produktionsförderung, Verleihförderung erhalten haben,
b) programmfüllende Filme, die eine Talentfilmförderung des Kuratoriums junger deutscher Film erhalten haben und
c) programmfüllende Filme, die Erfolge bei Festivals oder Preise erzielt haben. Die zu berücksichtigenden Festivals und Preise ergeben sich aus§ 64 Absatz 2 Satz 1 FFG in Verbindung mit dem Anhang der Richtlinie D.1 der Filmförderungsanstalt. Nicht berücksichtigt werden Erfolge bei den in der D.1-Richtlinie genannten Nachspielfestivals und Erfolge, die erst nach Ende der Antragsfrist erzielt wurden.
Antragstellung
Die Auszeichnung, insbesondere die Antragsprüfung, Ermittlung der Prämienpunkte und der Höhe der Prämie, die Auszahlung der Prämie sowie die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Prämie, erfolgt für den BKM durch die FFA.
Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Anfang November 2025 über das FFA-Serviceportal möglich sein.
Die hier veröffentlichte Filmliste ist eine Vorab-Fassung! Sie enthält alle programmfüllenden Filme, die 2024 in Deutschland im Kino gespielt wurden.
Sollten Sie in der Vorab-Liste programmfüllende Filme bemerken, die nicht als deutsche, europäische und/oder künstlerisch-kreative Filme ausgewiesen sind, obwohl sie die Kriterien dafür erfüllen, können Sie uns per E-Mail an kinoprogrammpraemie@ffa.de eine Mitteilung mit Ihrem Hinweis schicken.
Für die Bearbeitung Ihrer Mitteilung sind folgende Angaben erforderlich:
- Filmtitel
- nicht markierte Kategorie
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Kategorie mit klaren Verweisen auf die Quellen.
Die FFA prüft die von Ihnen gemeldeten Titel und wird diese bei Qualifizierung auf der Liste nachkennzeichnen. Meldungen nach dem 28.09.2025 können nicht mehr berücksichtigt werden.