NEU: Antragstellung auf Medialeistungen über das FFA-Serviceportal
Pressemitteilung vom 16.12.2025
Anträge auf Medialeistungen der FFA sind künftig über das Serviceportal einzureichen; diese können dort ab sofort angelegt werden.
Antragsberechtigt sind regelmäßig tätige Verleihunternehmen mit programmfüllenden deutschen Filmen. Voraussetzung für die Antragstellung auf Medialeistungen ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin, d. h. dem Termin der Fördersitzung, erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass die Medialeistungen bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstaltern und Anbietern von Videoabrufdiensten unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehen.
Die Einreichfrist für die erste Sitzung 2026 endet am 7. Januar 2026. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag ein Sichtungslink des vollständigen Films beigefügt sein muss.
Die Fördersitzung findet voraussichtlich am 24. Februar 2026 statt.
Voraussetzung für das Anlegen von Anträgen ist die vorherige Registrierung im FFA-Serviceportal: Erst nach Freischaltung durch die FFA kann der Antrag auf Medialeistungen gestellt werden. Sollte die Registrierung bereits erfolgt sein, können Sie Ihren Antrag direkt im Portal einreichen.