Ökologische Standards gelten ab 1. November in angepasster Form
Pressemitteilung vom 01.09.2025
Der Arbeitskreis Green Shooting und die Bundes- und Länderförderungen haben sich in einem ausführlichen Evaluationsprozess auf eine Anpassung der Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen und des dazugehörigen Nachweisverfahrens verständigt. Diese neue Fassung ist maßgeblich für alle Produktionen, für die ab dem 1. November 2025 der Auftrag erteilt oder für die ab diesem Datum ein Antrag auf Bundes- oder Länderförderung gestellt bzw. der Fördervertrag geschlossen wird.
Seit der Einführung der bundesweit einheitlichen Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen im Jahr 2023 und ihrer verbindlichen Verankerung in den Förderrichtlinien des Bundes und der Länder ist die Einhaltung der ökologischen Standards eine grundlegende Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln im Filmbereich. Darüber hinaus werden die Standards ebenfalls im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Branchenakteuren angewendet. Diese Maßnahme stellt sicher, dass ökologische Verantwortung systematisch in die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Filmproduktionen integriert wird.
Der Nachweis über die Einhaltung der ökologischen Standards kann über das FFA-Serviceportal eingereicht werden, weitere Informationen liefert der Bereich „Nachhaltigkeit“ auf der FFA-Website.
Zum Download: Ökologische Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen in der Fassung vom September 2025
Zum Download: Information zur Nachweisführung