Anreiz zur Stärkung der Film- und Serienproduktion in Deutschland: Antragstellung ab dem 17. November wieder möglich

Pressemitteilung vom 03.11.2026

Das FFA-Serviceportal öffnet am 17. November, 10:00 Uhr die Antragstellung für die drei neuen Säulen der Anreizförderung, die ab 2027 den DFFF I, DFFF II sowie den GMPF ablösen werden: Säule 1 Kinofilme – Hersteller; Säule 2 TV/VoD-Produktionen – Hersteller und Säule 3 Produktionsdienstleister.

Die novellierten Richtlinien, die noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Notifizierung bei der EU-Kommission und der haushaltsrechtlichen Abstimmung mit dem BMF stehen, finden Sie hier.

Für Produktionsdienstleister gelten bei der Einreichung keine Beschränkungen in Bezug auf geplante Dreh- bzw. Animationsbeginne. Anträge von Herstellern für Film- und Serienprojekte werden zugelassen, wenn ihre Dreh- bzw. Animationsbeginne nachweislich bis einschließlich 30. Juni 2027 stattfinden.

Film- und Serienprojekte von Herstellern mit geplantem Dreh- bzw. Animationsbeginn in der zweiten Jahreshälfte 2027 können voraussichtlich ab Mitte April Anträge stellen. Über den genauen Zeitraum wird die FFA rechtzeitig informieren. Mit der Aufteilung in zwei Einreichzeiträume soll gewährleistet werden, dass auch für Projekte mit Dreh- oder Animationsbeginn im zweiten Halbjahr 2027 ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

Damit die Fördermittel von möglichst produktionsreifen Projekten belegt werden, ist eine Einreichung mit allen erforderlichen Unterlagen und einer nachgewiesenen Finanzierung von mindestens 50 Prozent der Gesamtherstellungskosten erforderlich. Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen und Nachweise finden Sie hier.

Vor der Antragstellung ist ein Antragsgespräch verpflichtend.

Die Öffnung der Antragsannahme erfolgt, bevor die Richtlinien und der Bundeshaushalt 2027 final abgestimmt sind. Damit soll es der Branche ermöglicht werden, ihre Projekte rechtzeitig einzureichen und schnell eine verlässliche Planbarkeit für deren Umsetzung zu erlangen.

Eingereichte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft (Zeitstempel). Projekte, die die Voraussetzungen für die Antragsannahme erfüllen, werden offiziell angenommen und erhalten eine Eingangsbestätigung. Projektanträge können nur so lange angenommen und mit einer Eingangsbestätigung versehen werden, wie voraussichtlich Haushaltsmittel für die jeweilige Einreichrunde verfügbar sind.

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