Neue Anreizförderung 2027
Ab 17. November, 10:00 Uhr können über das FFA-Serviceportal Anträge eingereicht werden.
Die neue Anreizförderung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) gliedert sich in drei Säulen, die ab 2027 den DFFF I, DFFF II sowie den GMPF ablösen werden: Säule 1 Kinofilme – Hersteller; Säule 2 TV/VoD-Produktionen – Hersteller und Säule 3 Produktionsdienstleister.
Die novellierten Richtlinien, die noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Notifizierung bei der EU-Kommission und der haushaltsrechtlichen Abstimmung mit dem BMF stehen, stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Kurzdarstellung der drei neuen Säulen
Neue Bewilligungsvoraussetzungen je Säule in Kurzform:
Kurzdarstellung
Kinofilme – Hersteller
Kurzdarstellung
TV/VoD-Produktionen – Hersteller
Kurzdarstellung
Produktionsdienstleister
Richtlinienänderungen im Überblick
Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen der neuen Richtlinien gegenüber dem DFFF I, II und GMPF zusammengefasst:
Richtlinienänderungen
Kinofilme – Hersteller
Richtlinienänderungen
TV/VoD-Produktionen – Hersteller
Richtlinienänderungen
Produktionsdienstleister
Informationen zum Antragsverfahren
Anträge können ab dem 17. November, 10:00 Uhr über das FFA-Serviceportal gestellt werden. Damit die Fördermittel von möglichst produktionsreifen Projekten belegt werden, ist eine Einreichung mit allen erforderlichen Unterlagen und einer Finanzierungsschließung von mindestens 50 Prozent erforderlich.
Für Hersteller von Kinofilmen und Hersteller von TV/VoD-Produktionen sind zwei Einreichzeiträume geplant. Zunächst können Anträge nur für Projekte gestellt werden, deren Dreh- oder Animationsbeginn zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2027 stattfindet. Projekte mit Dreharbeiten in der zweiten Jahreshälfte können voraussichtlich ab April 2027 Anträge stellen. Konkrete Daten dazu werden hier veröffentlicht.
Dieses Vorgehen soll zur ausgewogenen Mittelverteilung im Haushaltsjahr beitragen.
Zum FFA-Serviceportal
Anträge bequem stellen und verwalten.
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, kann den folgenden Übersichten entnommen werden:
Antragsverfahren
- Ein vorab geführtes Antragsgespräch bleibt eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung. Wenn noch kein Antragsgespräch geführt wurde, fragen Sie ein solches bei dfff@ffa.de oder gmpf@ffa.de unter Zusendung eines Finanzierungsplans und Nennung des geplanten Dreh- oder Animationsbeginns an. Falls Sie bereits ein Antragsgespräch geführt haben, können Sie Ihren Antrag direkt stellen.
- Für die Einreichung über das FFA-Serviceportal ist eine vorherige Registrierung notwendig, sofern diese noch nicht für eine Einreichung für eine andere Förderung durch die FFA oder die Anmeldung zu den Ökologischen Standards erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass neue Accounts nach der Registrierung geprüft und freigeschaltet werden müssen. Die Freischaltung erfolgt innerhalb weniger Werktage.
- Die Öffnung der Antragsannahme erfolgt bevor die Richtlinien und der Bundeshaushalt 2027 final abgestimmt sind. Damit soll es der Branche ermöglicht werden, ihre Projekte rechtzeitig einzureichen und schnell eine verlässliche Planbarkeit für deren Umsetzung zu erlangen.
- Eine Einreichung ist nur mit allen erforderlichen Antragsunterlagen, einer zu mindestens 50 Prozent geschlossenen Finanzierung und einem plausibel nachgewiesenen Drehbeginn in der 1. Jahreshälfte möglich (präzisiert weiter unten).
- Die Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs bei der FFA.
- Liegen alle für eine Antragsannahme erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vor, wird das Projekt offiziell angenommen, Sie erhalten dazu eine Eingangsbestätigung.
- Ergibt die Prüfung des Antrags, dass dieser noch nicht die für die Einreichung erforderlichen Antragsunterlagen enthält oder die Finanzierung noch nicht nachweislich zu mindestens 50 Prozent geschlossen ist, erfolgt eine Rückmeldung und die Möglichkeit zur Nachreichung. Der Antrag gilt dann noch nicht als angenommen.
- Bei erfolgreicher Nachreichung wird der Antrag angenommen und reiht sich mit Datum und Uhrzeit der Nachreichung neu in die Antragsbearbeitung ein. Somit verschafft die Einreichung eines Antrags ohne alle erforderlichen Anlagen oder ohne Nachweise für 50 Prozent der Finanzierung keinen zeitlichen Vorteil!
- Beachten Sie, dass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nur für offiziell angenommene Anträge genehmigt werden kann. Anträge, die noch nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, oder die Finanzierung noch nicht zu 50 Prozent geschlossen haben, können diese Genehmigung also nicht erhalten.
- Wenn durch eine Nachreichung alle erforderlichen Antragsunterlagen vorgelegt werden, erhalten Sie die Eingangsbestätigung.
- Projektanträge können nur so lange angenommen und mit einer Eingangsbestätigung versehen werden, wie ausreichend Haushaltsmittel für die insgesamt angenommenen Projekte einer Einreichrunde verfügbar sind.
- Nach Erreichen des maximalen Haushaltsmittelvolumens eines Einreichzeitraums wird die Antragsstellung im FFA-Serviceportal geschlossen. Auch eingereichte Anträge, die nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, können nicht mehr angenommen werden, wenn das maximale Haushaltsmittelvolumen erreicht ist.
- Nach Antragsannahme erfolgt die detaillierte Prüfung der Unterlagen in Hinblick darauf, ob alle für eine Bewilligung erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen erfüllt sind. Ggf. erfolgen Rückfragen bzw. Aufforderungen zu Nachbesserung und Nachreichungen. Auch hier richtet sich die Prüfreihenfolge nach dem Eingang der nachgereichten Unterlagen unter allen vorliegenden und noch nicht bewilligten Projekten. Eine Antragseingangsbestätigung ist also noch nicht gleichzusetzen mit einer Vollständigkeit für den Zuwendungsbescheid.
Ergibt die detaillierte Prüfung, dass alle Nachweise vorliegen, die Regularien erfüllt und 65 Prozent der Finanzierung geschlossen nachgewiesen sind, erfolgt die Bewilligung.
Antragsunterlagen
- Kurzinhalt und Logline/Synopsis
- Verträge über den Erwerb der Verfilmungsrechte
- Drehbuchvertrag
- Falls gegeben, Verträge zu vorbestehenden Rechten (z.B. bei Romanverfilmungen)
- Drehbuch
- Kultureller Eigenschaftstest inkl. Erläuterungen für jeden gegebenen Punkt (die neuen Eigenschaftstests finden Sie im Downloadbereich dieser Seite)
- Bei Koproduktionen: Koproduktionsvertrag (mind. Deal Memo)
- Bei Projekten, die nur den Eigenschaftstest nach dem Europäischen Übereinkommen erfüllen: Vorläufige Projektbescheinigung der BAFA
- Kalkulation inkl.
- Berechnung der deutschen Herstellungskosten (DHK)
- Berechnung der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten (ADHK)
- Angaben zu kalkulierten Eigenleistungen und Leistungen verbundener Unternehmen
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsnachweise für mindestens 50 Prozent der Finanzierung*
- Berechnung des Eigenanteils (wird im FFA-Serviceportal errechnet)
- Verleihzusage (mindestens LOC, also eine verbindliche Formulierung wie: „Wir werden den Film im deutschen Kino auswerten“, „Hiermit bestätigen wir, den Verleih des Films im deutschen Kino zu übernehmen“)
- Aktueller Drehplan
- Falls deutsche Kosten für Auslandsdreharbeiten in den ADHK kalkuliert sind: Antrag auf Anerkennung der Außendreharbeiten im Ausland
- Aktuelle Stab- und Besetzungsliste mit Wohnsitzangaben oder Nationalitäten
- Falls deutsche Herstellungskosten für ausländische Crew- und Castmitglieder in Deutschland kalkuliert sind: Aufstellung der entsprechenden Personen, die in Deutschland tätig sind und der beschränkten Steuerpflicht unterliegen
*mind. 50 Prozent der Gesamtfinanzierung sind als verbindlich nachzuweisen. Verbindlich bedeutet:
- Förderungen: Förderzusagen (offizielles Schreiben der Förderinstitution), bei Referenzmitteln die Druckquittung des gestellten Antrags auf Auszahlung der Referenzmittel
- Minimumgarantien von Verleihen und Weltvertrieben: mindestens ein verbindlicher LOC unter Nennung des Betrags, der geplanten Konditionen und einer verbindlichen Formulierung zur Herausbringung
- Finanzierung von deutschen Koproduzenten: eingebrachte Barmittel, Rück- oder Beistellungen sind mindestens mit einem Deal Memo nachzuweisen, bringt der Koproduzent Fördermittel ein, sind diese entsprechend den Vorgaben für Förderungen nachzuweisen
- Finanzierung von ausländischen Koproduzenten: mindestens Deal Memo unter Nennung der Finanzierungsbeteiligung oder mit Finanzierungsplan als Anlage
- Ko-Finanzierung: mindestens Deal Memo
- Barmittel: Bankbestätigung (Mittel i.H.v. x € stehen für Projekt x zur Verfügung), Kontoauszug des Projektkontos über Einzahlung der Barmittel mit entsprechendem Verwendungszweck (Salden des Projektkontos, sowie Umsatzanzeige werden nicht akzeptiert)
- Senderbeteiligung: mindestens ein Schreiben des Senders unter Nennung der finanziellen Beteiligung
- Rück- und Beistellungen: Unterschriebene Rück- bzw. Beistellungserklärung
- Kurzinhalt und Logline/Synopsis
- Übersicht Rechtekette (Chronologische Übersicht der Verträge zum Erwerb der Verfilmungsrechte)
- Verträge über den Erwerb der Verfilmungsrechte
- Falls gegeben, Chain of Title zu vorbestehenden Rechten
- Sonst, Drehbuch- bzw. Autorenverträge
- Drehbuch, bei Serien mindestens 50 Prozent der Drehbücher
- Kultureller Eigenschaftstest inkl. Erläuterungen für jeden gegebenen Punkt (die neuen Eigenschaftstests finden Sie im Downloadbereich dieser Seite)
- Bei Koproduktion: Koproduktionsvertrag (mindestens Deal Memo)
- Kalkulation inkl.
- Berechnung der deutschen Herstellungskosten (DHK)
- Berechnung der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten (ADHK)
- Angaben zu kalkulierten Eigenleistungen und Leistungen verbundener Unternehmen
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsnachweise für mindestens 50 Prozent der Finanzierung*
- Auswertungsvertrag für die Auswertung/Erstausstrahlung in Deutschland (bei öffentlich-rechtlichen Sendern mindestens Rechteeckdatenpapier oder Kalkulationsprotokoll)
- Aktueller Drehplan
- Aktuelle Stab- und Besetzungsliste mit Wohnsitzangaben oder Nationalitäten
- Falls deutsche Herstellungskosten für ausländische Crew- und Castmitlgieder in Deutschland kalkuliert sind: Aufstellung der entsprechenden Personen, die in Deutschland tätig sind und der beschränkten Steuerpflicht unterliegen
*mindestens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung sind als verbindlich nachzuweisen. Verbindlich bedeutet:
- Förderungen: Förderzusagen (offizielles Schreiben der Förderinstitution)
- Minimumgarantien von Weltvertrieben: mindestens ein verbindlicher LOC unter Nennung des Betrags und der geplanten Konditionen zur Auswertung
- Finanzierung von deutschen Koproduzenten: eingebrachte Barmittel, Rück- oder Beistellungen sind mind. mit einem Deal Memo nachzuweisen, bringt der Koproduzent Fördermittel ein, sind diese entsprechend den Vorgaben für Förderungen nachzuweisen
- Finanzierung von ausländischen Koproduzenten: mindestens Deal Memo unter Nennung der Finanzierungsbeteiligung oder mit Finanzierungsplan als Anlage
- Ko-Finanzierung: mindestens Deal Memo
- Barmittel: Bankbestätigung (Mittel i.H.v. x € stehen für Projekt x zur Verfügung), Kontoauszug des Projektkontos über Einzahlung der Barmittel mit entsprechendem Verwendungszweck (Salden des Projektkontos, sowie Umsatzanzeigen werden nicht akzeptiert)
- Finanzierungsbeteiligung des Auswerters: Auswertungsvertrag (bei öffentlich-rechtlichen Sendern mindestens Rechteeckdatenpapier oder Kalkulationsprotokoll)
- Rück- und Beistellungen: Unterschriebene Rück- bzw. Beistellungserklärung
- Kurzinhalt und Logline/Synopsis
- Vertrag über die Beauftragung als Dienstleister (mindestens Deal Memo)
- Drehbuch
- Kultureller Eigenschaftstest inkl. Erläuterungen für jeden gegebenen Punkt (die neuen Eigenschaftstests finden Sie im Downloadbereich dieser Seite)
- Kalkulation inkl.
- Berechnung der deutschen Herstellungskosten (DHK)
- Berechnung der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten (ADHK)
- Angaben zu kalkulierten Eigenleistungen und Leistungen verbundener Unternehmen
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsnachweise für mindestens 50 Prozent der Finanzierung*
- Aktueller Drehplan
- Aktuelle Stab- und Besetzungsliste mit Wohnsitzangaben oder Nationalitäten
- Falls deutsche Herstellungskosten für ausländische Crew- und Castmitglieder kalkuliert sind: Aufstellung der entsprechenden Personen, die in Deutschland tätig sind und der beschränkten Steuerpflicht unterliegen
*mindestens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung sind als verbindlich nachzuweisen. Verbindlich bedeutet:
- Finanzierungsbeteiligung des Auftraggebers: Vertrag (mindestens Deal Memo)
- Förderungen: Förderzusagen (offizielles Schreiben der Förderinstitution)
- Barmittel: Bankbestätigung (Mittel i.H.v. x € stehen für Projekt x zur Verfügung), Kontoauszug des Projektkontos über Einzahlung der Barmittel mit entsprechendem Verwendungszweck (Salden des Projektkontos, sowie Umsatzanzeigen werden nicht akzeptiert)