FFA-Kinoreferenzförderung 2018 – Ende der Abruffrist am 17. April 2022
Pressemitteilung vom 04.03.2022
Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln für das Kinojahr 2018 (Bewilligungsbescheide aus 2019) endet am 17.04.2022.
Mehr Informationen sowie den Antrag auf Auszahlung finden Sie auf der Seite Kinoförderung im Abschnitt Kinoreferenzförderung.