FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2019
Pressemitteilung vom 06.12.2018
Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2019 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie für die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die zu diesem Termin nicht online eingereicht sind, können erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2020 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Dritt-Teilnahme müssen sie sich im Online-Portal mit ihrem Film nur registrieren, wenn sie im relevanten Teilnahmezeitraum insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht haben. Sonstige Meldungen sind nicht erforderlich.
Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2016 bis spätestens 31. Dezember 2018 gestellt werden müssen, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen Fertigstellungstermine gilt der 31. Januar 2019 als spätest möglicher Einreichtermin.
Antragsportal Referenzfilmförderung Produktion
Antragsportal Referenzverleihförderung
Antragsportal Kurzfilmförderung
Bitte übersenden Sie das in der Antragsdatenbank vollständig ausgefüllte unterschriebene Antragsformular im Original an die Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin.