FFA-Kinoförderung: Vereinfachte Antragstellung im Serviceportal ab 9. Oktober
Pressemitteilung vom 07.10.2026
Für einen deutlich einfacheren und effizienteren Antrags- und Prüfprozess bei der Kinoförderung nach FFG nimmt die FFA zum Start des nächsten Einreichzeitraums umfangreiche Anpassungen und Optimierungen in ihrem Serviceportal vor. Ab dem 9. Oktober 2026 stehen die neuen Formulare für die Antragseinreichung zur Verfügung, die Antragstellung kann ohne Unterbrechung erfolgen. Während des für die FFA-interne Umsetzung notwendigen mehrtägigen Wartungsfensters entstehen allerdings nach dem 9. Oktober vorübergehende Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
Wesentlicher Bestandteil des Updates ist die Einbindung der bei der FFA bereits vorhandenen Kino-Stammdaten in das Serviceportal, durch die langwierige und häufig fehleranfällige manuelle Eingaben reduziert und gleichzeitig eine schnelle Prüfung der Angaben durch das FFA-Kinoteam ermöglicht werden. Weitere Neuerungen betreffen die vereinfachte Eingabe antragsrelevanter Daten und Angaben.
Für Antragstellende steht das Update mit der nächsten Förderrunde ab dem 9. Oktober 2026 im FFA-Serviceportal zur Verfügung. Vor diesem Datum als Entwurf angelegte Förderanträge werden durch das Update gelöscht und müssen ab dem 9. Oktober (erneut) angelegt und anschließend eingereicht werden.
Mit dem Start am 9. Oktober beginnt für den FFA-internen Bereich des Serviceportals ein technisch notwendiges Wartungsfenster, das einige Tage in Anspruch nehmen kann. In diesem Zeitraum haben die Förderreferent*innen keinen Zugriff auf die eingehenden Anträge und können diese somit erst mit Verzögerung bearbeiten.
Zeitkritische Nebenanträge auf die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns sollten während des Wartungsfensters zusätzlich zur Einreichung im Serviceportal auch per E-Mail an das FFA-Kinoteam gesendet werden, von dem sie gesondert bearbeitet werden und das für Fragen gerne zur Verfügung steht.